Anlagen zum Jahresbericht 1996
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
18. Oktober 1996
Problemskizze
Betr.: Nutzung der Melderegister für künftige Zensen
Ausgangslage
1. Eine Volkszählung im Wege einer Vollerhebung erscheint
aus Kostengründen (geschätzte Kosten zwischen 1,5 und
2,5 Milliarden DM) politisch nicht durchsetzbar.
2. Eine Auswertung der Melderegister anstelle einer Primärerhebung
ohne vorherige Bereinigung ist aus statistischer Sicht nicht vertretbar.
Insofern wird geltend gemacht, daß die Fehlerquote der Melderegister
nicht akzeptabel sei. Sie liege zwischen 4% und 6%, bei einzelnen
Bevölkerungsgruppen (Altersgruppe der 18 bis 30jährigen,
Ausländer, Einwohner in den neuen Bundesländern) noch
erheblich höher. Die Meldepraktiker widersprechen dieser
Behauptung. Nach ihren Erkenntnissen liege die Fehlerquote der
Melderegister allenfalls zwischen 1 % und 4%.
3. Eine bundesweite, stichtagsbezogene Melderegisterbereinigung
aufgrund eines unmittelbar geltenden Bundesgesetzes ("Melderegisterbereinigungsgesetz")
ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
4. Bei einer Nutzung der Melderegister anstelle einer Vollerhebung
entstehen Informationslücken (z.B. keine haushaltsbezogenen
Angaben, keine Angaben zur Erwerbstätigkeit und zur Schulbildung
sowie zum Pendlerverhalten).
Probleme
1. Kann aus statistischer Sicht der Informationsbedarf für
Volkszählungszwecke aus dem vorhandenen Melderegisterbestand
befriedigt werden?
2. Steht die Fehlerquote der Melderegister einer Nutzung für
künftige Zensen entgegen?
3. Wenn nein: Wie kann die Fehlerquote der Melderegister auf ein
für Zwecke der Volkszählung erträgliches Maß
reduziert werden?
4. Akzeptanzproblematik
- hinsichtlich einer Berichtigungsaktion
- hinsichtlich einer evtl. Nacherhebung von Daten.
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