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Anlagen zum Jahresbericht 1996

Aus Die Polizei, Heft 5/1972, Seite 133 ff.

Dr. Horst Herold, ehem. Präsident des BKA

Gesellschaftlicher Wandel - Chance der Polizei (Auszug)

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Die Ordnung dieser Gesellschaft stellt sich nicht mehr als statistische, hierarchische, gewordene und durch ihre Existenz gerechtfertigte Ordnung, sondern als eine ständig neu zu schaffende, also mobile infolgedessen auch labile, stets werdende, fließende, allen offenstehende Ordnung dar. Je eher die Polizei die dynamisch befreienden Aspekte einer mobilen Ordnung akzeptiert und sie nicht als einen von Anarchie und Chaos bedrohten Zustand betrachtet, um so größer wird die Chance eines neuen gelassenen, auch radikale Impulse verarbeitenden Selbstverständnisses sein. Die Polizei, die mangelnder Mut zur Anpassung in die Krise geführt hat, muß sich vom gewaltunterworfenen Objekt bloßer Vollstreckung, zum Subjekt gesellschaftlicher Veränderungen, zu einem Beratungs- und Konsultationsorgan für Politik und Gesetzgebung wandeln.

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Die Polizei wäre in der Lage, die krankhafte Spiralbewegung des Überbaues zu kupieren, zu seiner Anpassung an die gewandelten Verhältnisse und zur ständigen Aktualisierung beizutragen. Die Polizei - von allen Staatsorganen der Wirklichkeit am unmittelbaren und realsten konfrontiert - besitzt ein einzigartiges Erkenntnisprivileg, Einsichten zu gewinnen in eine Vielzahl und Vielfalt gesellschaftlich abweichender und gesellschaftsfeindlicher Verhaltensweisen, in Strukturdefekte der Gesellschaft und die Gesetzmäßigkeiten ihres Massenverhaltens. Orientierungsschwierigkeiten, oktroyierte und selbstgewählte Zwänge, wie auch die fehlende Aufgeschlossenheit gegenüber dem technischen Fortschritt haben sie gehindert, ihre in Akten, Sammlungen, Karteien riesig angehäuften, nur repressiv genutzten Erkenntnisbestände für eine Therapie der Gesellschaft freizusetzen. Mit Hilfe der Instrumente, die Soziologie, Kybernetik, Verhaltensforschung und Computer zur Verfügung stellen, könnten in unmittelbarer Basis- und Wirklichkeitsnähe die Erkenntnisbestände analytisch und prognostisch durchdrungen, die Beziehungen zu Anlage, Umwelt, Gesellschaft und zu den auslösenden Ursachen aufgedeckt und der Gesetzgebung rationelle Erkenntnisse mit dem Ziele der Formulierung wirklichkeitsgerechter und praktikabler Normen geliefert werden. Unter dem Einfluß polizeilicher Konsultation und Beratung würden Gesetz und Recht beständig umgeformt und angepaßt, Entscheidungen auf wirklichkeitsbezogene Lösungen rational beschränkt. Dadurch könnte ein System entstehen, das befähigt, Problemen zuvorzukommen, bevor sie zutage treten, erst recht, bevor sie bedrohlich werden.

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Zuletzt geändert:
am 04.03.97

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