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Anlagen zum Jahresbericht 1996
Aus Die Polizei, Heft 5/1972, Seite 133 ff.
Dr. Horst Herold, ehem. Präsident des BKA
Gesellschaftlicher Wandel - Chance der Polizei (Auszug)
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Die Ordnung dieser Gesellschaft stellt sich nicht mehr als statistische,
hierarchische, gewordene und durch ihre Existenz gerechtfertigte
Ordnung, sondern als eine ständig neu zu schaffende, also
mobile infolgedessen auch labile, stets werdende, fließende,
allen offenstehende Ordnung dar. Je eher die Polizei die dynamisch
befreienden Aspekte einer mobilen Ordnung akzeptiert und sie nicht
als einen von Anarchie und Chaos bedrohten Zustand betrachtet,
um so größer wird die Chance eines neuen gelassenen,
auch radikale Impulse verarbeitenden Selbstverständnisses
sein. Die Polizei, die mangelnder Mut zur Anpassung in die Krise
geführt hat, muß sich vom gewaltunterworfenen Objekt
bloßer Vollstreckung, zum Subjekt gesellschaftlicher Veränderungen,
zu einem Beratungs- und Konsultationsorgan für Politik und
Gesetzgebung wandeln.
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Die Polizei wäre in der Lage, die krankhafte Spiralbewegung
des Überbaues zu kupieren, zu seiner Anpassung an die gewandelten
Verhältnisse und zur ständigen Aktualisierung beizutragen.
Die Polizei - von allen Staatsorganen der Wirklichkeit am unmittelbaren
und realsten konfrontiert - besitzt ein einzigartiges Erkenntnisprivileg,
Einsichten zu gewinnen in eine Vielzahl und Vielfalt gesellschaftlich
abweichender und gesellschaftsfeindlicher Verhaltensweisen, in
Strukturdefekte der Gesellschaft und die Gesetzmäßigkeiten
ihres Massenverhaltens. Orientierungsschwierigkeiten, oktroyierte
und selbstgewählte Zwänge, wie auch die fehlende Aufgeschlossenheit
gegenüber dem technischen Fortschritt haben sie gehindert,
ihre in Akten, Sammlungen, Karteien riesig angehäuften, nur
repressiv genutzten Erkenntnisbestände für eine Therapie
der Gesellschaft freizusetzen. Mit Hilfe der Instrumente, die
Soziologie, Kybernetik, Verhaltensforschung und Computer zur Verfügung
stellen, könnten in unmittelbarer Basis- und Wirklichkeitsnähe
die Erkenntnisbestände analytisch und prognostisch durchdrungen,
die Beziehungen zu Anlage, Umwelt, Gesellschaft und zu den auslösenden
Ursachen aufgedeckt und der Gesetzgebung rationelle Erkenntnisse
mit dem Ziele der Formulierung wirklichkeitsgerechter und praktikabler
Normen geliefert werden. Unter dem Einfluß polizeilicher
Konsultation und Beratung würden Gesetz und Recht beständig
umgeformt und angepaßt, Entscheidungen auf wirklichkeitsbezogene
Lösungen rational beschränkt. Dadurch könnte ein
System entstehen, das befähigt, Problemen zuvorzukommen,
bevor sie zutage treten, erst recht, bevor sie bedrohlich werden.
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