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Anlagen zum Jahresbericht 1996

Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 13/1148

Antrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD

über Entwicklung des Datenschutzes - Gibt es ein Spannungsfeld zwischen informationellem Selbstbestimmungsrecht und schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit?

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht zu erstellen und mit einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten versehen bis zum 31. März 1997 dem Abgeordnetenhaus vorzulegen, in dem insbesondere für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung dargestellt wird, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen ein Spannungsfeld zwischen

Datenschutz und schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit besteht und welche Schlußfolgerungen daraus zu ziehen sind.

Begründung:

In den vergangenen Jahren hat die Diskussion darüber zugenommen, ob der vom Datenschutz bezweckte Schutz des Individuums in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht verstärkt in Kollision gerät mit nicht minder schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit wie z. B. den Belangen der Strafverfolgung und der Funktionsfähigkeit einer effektiven und bürgernahen Verwaltung. Daher ist es erforderlich, zu untersuchen, ob es ein Spannungsfeld zwischen dem Datenschutz als Ausflug des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und weiteren schutzwürdigen Belangen gibt. Dabei sind gegebenenfalls praxisnahe Konsequenzen aufzuzeigen. Es muß klargestellt werden, welche Maßnahmen der Datenschutz im Einzelfall erlaubt, damit der Datenschutz nicht vorgeschoben wird, um zulässige Maßnahmen abzuwehren.

Berlin, den 3. Dezember 1996

Landowsky, Hapel und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

Böger, Lorenz und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

Zuletzt geändert:
am 26.02.97

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