Anlagen zum Jahresbericht 1996
Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 13/1148
Antrag
der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD
über Entwicklung des Datenschutzes - Gibt es ein Spannungsfeld
zwischen informationellem Selbstbestimmungsrecht und schutzwürdigen
Belangen der Allgemeinheit?
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht zu erstellen und mit
einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten versehen bis zum
31. März 1997 dem Abgeordnetenhaus vorzulegen, in dem insbesondere
für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung dargestellt
wird, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen ein Spannungsfeld
zwischen
Datenschutz und schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit
besteht und welche Schlußfolgerungen daraus zu ziehen sind.
Begründung:
In den vergangenen Jahren hat die Diskussion darüber zugenommen,
ob der vom Datenschutz bezweckte Schutz des Individuums in seinem
informationellen Selbstbestimmungsrecht verstärkt in Kollision
gerät mit nicht minder schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit
wie z. B. den Belangen der Strafverfolgung und der Funktionsfähigkeit
einer effektiven und bürgernahen Verwaltung. Daher ist es
erforderlich, zu untersuchen, ob es ein Spannungsfeld zwischen
dem Datenschutz als Ausflug des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung und weiteren schutzwürdigen Belangen gibt.
Dabei sind gegebenenfalls praxisnahe Konsequenzen aufzuzeigen.
Es muß klargestellt werden, welche Maßnahmen der
Datenschutz im Einzelfall erlaubt, damit der Datenschutz nicht
vorgeschoben wird, um zulässige Maßnahmen abzuwehren.
Berlin, den 3. Dezember 1996
Landowsky, Hapel und die übrigen Mitglieder der Fraktion
der CDU
Böger, Lorenz und die übrigen Mitglieder der Fraktion
der SPD
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