Betr.: Personalakten von Überhangkräften
Der Datenschutzbeauftragte hat in seinem Jahresbericht 1988
zur Frage der Anforderung der Personalakten von Überhangkräften
durch die Personalwirtschaftsstellen Stellung genommen. Der Senat
hat hierzu noch einmal deutlich gemacht, daß für die
Übernahme eines Mitarbeiters im Personalüberhang gemäß
§ 47 Abs. 2 LHO die Einsichtnahme in die Personalakten durch
einen eng begrenzten Personenkreis mit besonderer dienstlicher
Verantwortung unverzichtbar ist.
Jedoch wird weiterhin nicht in jedem Stellenbesetzungsfall
eine derartige Akteneinsicht erforderlich sein. Eine erste Grobauswahl
müssen die Personalwirtschaftsstellen anhand der in der Personalüberhangliste
enthaltenen Amts- und Berufsbezeichnungen, der Besoldungs-, Vergütungs-
oder Lohngruppe (einschließlich der Fallgruppen) sowie der
derzeitigen Beschäftigungsdienststelle treffen; dadurch können
Personalüberhangkräfte von vornherein von der Übernahme
ausgeschlossen werden. Danach sollten vorrangig Informationen
durch persönliche Kontaktaufnahme mit den entsprechenden
Dienstkräften selbst eingeholt werden. Nicht immer sind die
Überhangkräfte jedoch sofort zu erreichen oder zu entsprechenden
(fernmündlichen) Auskünften bereit. Dann müssen
von der zuständigen Stelle die entscheidungsrelevanten Informationen
über den beruflichen Werdegang bei der Dienstbehörde
der Überhangkräfte direkt eingeholt werden. Hierzu sollten
die Dienstbehörden auf Anforderung von anderen Dienstbehörden
in konkreten Stellenbesetzungsfällen schriftliche Informationen
nach beiliegendem Muster anstelle der Personalakten übersenden.
Selbstverständlich müssen diese Angaben ebenso vertraulich
behandelt werden wie die Personalakten. Nach Abschluß des
Stellenbesetzungs- oder Ausnahmeverfahrens sind diese besonderen
Unterlagen zu vernichten.
Die so gewonnenen Informationen reichen nach meiner Einschätzung
in vielen Fällen (z. B. für einen Antrag auf
Ausnahme von der Übernahmeverpflichtung aus zwingenden dienstlichen
Gründen) aus. Erst bei einem weitergehenden Informationsbedarf
sollte die Personalakte nach dem bisherigen Verfahren angefordert
werden.
Dieses Verfahren bringt meines Erachtens auch für die
Personalwirtschaftsstellen eine Erleichterung, die bisher oftmals
längere Zeit auf die Übersendung der Personalakten warten
mußten.
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