87. Sitzung vom 22. Juni 1995
Dr. Garstka, Berliner Datenschutzbeauftragter: Verehrte
Frau Präsidentin! Ich bedanke mich, daß ich hier sprechen
darf.
Es ist eine alte Forderung, daß klar geregelt ist, welche
Angaben Bewerber für den öffentlichen Dienst bei ihrer
Bewerbung zu machen haben. Dies kann landesweit einheitlich nur
in
Form einer Rechtsverordnung geschehen. Der Unterausschuß
Datenschutz und der Innenausschuß haben das mit einer einzigen
Gegenstimme so beschlossen. Ich bedaure, daß nunmehr aufgrund
eines Änderungsantrags dieser Fortschritt zum Datenschutz
wieder rückgängig gemacht werden soll. Danke sehr!
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