Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten zum 31. Dezember 1995Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen (§ 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -). Der vorliegende Bericht schließt an den am 28. März 1995 vorgelegten Jahresbericht 1994 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 1995 ab. Wir kommen damit zugleich den Pflichten nach § 6 Abs. 3 Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 und zu Art. 36 des Einigungsvertrages nach. Erstmals ist dieser Jahresbericht über das Internet (http://www.datenschutz-berlin.de) abrufbar, dabei stehen auch zitierte Dokumente zur Verfügung, die nicht im Anhang abgedruckt sind. Inhaltsverzeichnis
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
2. Technische Rahmenbedingungen
3. Schwerpunkte im Berichtsjahr
4. Telekommunikation und Medien
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5. Aus den Geschäftsbereichen der Verwaltung 5.1 Senatskanzlei 5.2 Bau- und Wohnungswesen 5.3 Finanzen 5.4 Gesundheit 5.5 Inneres 5.5.1 Polizei 5.5.2 Meldewesen und Wahlen 5.5.3 Ausländerwesen 5.5.4 Statistik 5.5.5 Personalwesen 5.6 Jugend und Familie 5.7 Justiz 5.8 Kulturelle Angelegenheiten 5.9 Schule, Berufsbildung und Sport 5.10 Soziales 5.11 Stadtentwicklung und Umweltschutz 5.12 Verkehr und Betriebe 5.13 Wirtschaft und Technologie 5.14 Wissenschaft und Forschung
6. Aus der Privatwirtschaft
7. Durchsetzung des Datenschutzes Anlagen zum Jahresbericht 1995
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Zuletzt geändert:
am 08.02.97