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Anlage 3.4

Stellungnahme der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 6./7. April 1995 in Lissabon zur weiteren Arbeit dieses Gremiums

Die Mitglieder der Konferenz stimmen darin überein, daß eine Änderung der Organisation der Konferenz erforderlich ist, um eine dauerhafte und sichtbare Präsenz innerhalb Europas zu schaffen.

Dies wird erforderlich sein, da es in der Zukunft in steigendem Maße dringende, schwierige und wichtige Angelegenheiten zu bewältigen geben wird.

Dies wird erforderlich sein, auch wenn gemäß Artikel 29 der EG-Richtlinie erwartungsgemäß eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird. Der Schwerpunkt bereich dieser Gruppe wäre nicht weit genug gefaßt, um sich mit der Bandbreite der Angelegenheiten zu befassen, mit denen wir konfrontiert werden.

Um dieser Konferenz eine dauerhaftere Grundlage zu schaffen, wird die Unterstützung durch ein Sekretariat erforderlich sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht gegeben, ein getrenntes Sekretariat einzurichten.

Stattdessen wird vorgeschlagen, daß die Mitglieder turnusgemäß diese Funktion für jeweils ein Jahr ausüben. Das Land, das die Frühjahrskonferenz ausrichtet, übernimmt diese Zuständigkeit bis zum Zeitpunkt der nächsten Frühjahrskonferenz. Es erhält die Unterstützung der Vorsitzenden aller Arbeitsgruppen, die von der Konferenz eingerichtet werden.

Die Konferenz wird eine ständige Adresse haben, von der aus die Post an die zuständigen Mitgliedsländer weitergeleitet wird.

Dies wird von der niederländischen Delegation organisiert werden.

Zuletzt geändert:
am 09.02.97

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