Anlage 3.4
Stellungnahme der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten
am 6./7. April 1995 in Lissabon zur weiteren Arbeit dieses Gremiums
Die Mitglieder der Konferenz stimmen darin überein, daß eine
Änderung der Organisation der Konferenz erforderlich ist, um eine dauerhafte
und sichtbare Präsenz innerhalb Europas zu schaffen.
Dies wird erforderlich sein, da es in der Zukunft in steigendem Maße
dringende, schwierige und wichtige Angelegenheiten zu bewältigen geben
wird.
Dies wird erforderlich sein, auch wenn gemäß Artikel 29 der
EG-Richtlinie erwartungsgemäß eine Arbeitsgruppe eingerichtet
wird. Der Schwerpunkt bereich dieser Gruppe wäre nicht weit genug
gefaßt, um sich mit der Bandbreite der Angelegenheiten zu befassen,
mit denen wir konfrontiert werden.
Um dieser Konferenz eine dauerhaftere Grundlage zu schaffen, wird die
Unterstützung durch ein Sekretariat erforderlich sein. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht gegeben, ein getrenntes Sekretariat
einzurichten.
Stattdessen wird vorgeschlagen, daß die Mitglieder turnusgemäß
diese Funktion für jeweils ein Jahr ausüben. Das Land, das die
Frühjahrskonferenz ausrichtet, übernimmt diese Zuständigkeit
bis zum Zeitpunkt der nächsten Frühjahrskonferenz. Es erhält
die Unterstützung der Vorsitzenden aller Arbeitsgruppen, die von der
Konferenz eingerichtet werden.
Die Konferenz wird eine ständige Adresse haben, von der aus die Post
an die zuständigen Mitgliedsländer weitergeleitet wird.
Dies wird von der niederländischen Delegation organisiert werden.
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