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Anlage 3.3

Stellungnahme der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 6./7.4.1995 in Lissabon zur Telekommunikation und zur Informationsgesellschaft

(Übersetzung)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union, die am 6. und 7. April 1995 in Lissabon tagte, begrüßte die Tatsache, daß die Europäische Kommission offiziell den Geänderten Vorschlag für eine ISDN-Richtlinie (COM (94) 128 final COD 288) vorgestellt hat und daß die französische Präsidentschaft diese auf die Tagesordnung des Rates gesetzt hat.

Gleichzeitig sind die Datenschutzbeauftragten darüber besorgt, daß die Ratsarbeitsgruppe für den Vorschlag verantwortlich ist.

Die Entscheidung der Arbeitsgruppe, die Beratungen des Geänderten Vorschlages so lange zu vertagen, bis die Europäische Datenschutzrichtlinie endgültig angenommen worden ist, zeigt, daß die Kommission und die Arbeitsgruppe sich der Tatsache bewußt sind, daß der Datenschutz das Hauptziel dieses spezifischen Vorschlages ist.

Dennoch sind die Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union der Ansicht, daß der ISDNEntwurf im Hinblick auf ihre ausführlichen Stellungnahmen vom 23. Dezember 1994 rasch weiterentwickelt werden sollte. Das ist erforderlich, um die notwendige Harmonisierung und Synchronisierung der Maßnahmen der Europäischen Union in diesem Bereich zu erreichen, die die Datenschutzbeauftragten auf ihrer Konferenz in Madrid 1994 forderten.

In Anbetracht der bevorstehenden Annäherung des Fernmelde und Rundfunkwesens (MultimediaAnwendungen) in der entstehenden Europäischen Informationsgesellschaft betonen die Datenschutzbeauftragten, daß sie sich für die Anhebung des Datenschutzniveaus in diesem Bereich einsetzen. Ein hohes Datenschutzniveau und die Wahlfreiheit des Einzelnen sind Vorbedingungen für die öffentliche Akzeptanz, ohne die die Informationsgesellschaft nicht Realität werden wird.

Zuletzt geändert:
am 09.02.97

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