Anlage 3.3
Stellungnahme der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten
am 6./7.4.1995 in Lissabon zur Telekommunikation und zur Informationsgesellschaft
(Übersetzung)
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union, die
am 6. und 7. April 1995 in Lissabon tagte, begrüßte die Tatsache,
daß die Europäische Kommission offiziell den Geänderten Vorschlag
für eine ISDN-Richtlinie (COM (94) 128 final COD 288) vorgestellt hat
und daß die französische Präsidentschaft diese auf die
Tagesordnung des Rates gesetzt hat.
Gleichzeitig sind die Datenschutzbeauftragten darüber besorgt, daß
die Ratsarbeitsgruppe für den Vorschlag verantwortlich ist.
Die Entscheidung der Arbeitsgruppe, die Beratungen des Geänderten
Vorschlages so lange zu vertagen, bis die Europäische Datenschutzrichtlinie
endgültig angenommen worden ist, zeigt, daß die Kommission und
die Arbeitsgruppe sich der Tatsache bewußt sind, daß der Datenschutz
das Hauptziel dieses spezifischen Vorschlages ist.
Dennoch sind die Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union der
Ansicht, daß der ISDNEntwurf im Hinblick auf ihre ausführlichen
Stellungnahmen vom 23. Dezember 1994 rasch weiterentwickelt werden sollte.
Das ist erforderlich, um die notwendige Harmonisierung und Synchronisierung
der Maßnahmen der Europäischen Union in diesem Bereich zu erreichen,
die die Datenschutzbeauftragten auf ihrer Konferenz in Madrid 1994 forderten.
In Anbetracht der bevorstehenden Annäherung des Fernmelde und Rundfunkwesens
(MultimediaAnwendungen) in der entstehenden Europäischen
Informationsgesellschaft betonen die Datenschutzbeauftragten, daß sie
sich für die Anhebung des Datenschutzniveaus in diesem Bereich einsetzen.
Ein hohes Datenschutzniveau und die Wahlfreiheit des Einzelnen sind
Vorbedingungen für die öffentliche Akzeptanz, ohne die die
Informationsgesellschaft nicht Realität werden wird.
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