3. Gemeinsame Erklärungen und Stellungnahmen der Europäischen Konferenz
der Datenschutzbeauftragten
Anlage 3.1
Erklärung der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten
vom 15.3.1995 zum
Grünbuch über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur
und der Kabelfernsehnetze
Teil I KOM (94) 440 endg. Teil II KOM (94) 682 endg.
(Übersetzung)
Die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze
in der Europäischen Union wird weitreichende Auswirkungen für den
Datenschutz der Unionsbürger haben. Die Europäischen
Datenschutzbeauftragten stimmen daher der klaren Aussage der Kommission in
dem Grünbuch zu, daß gemeinsame Regelungen des Datenschutzes für
die Entwicklung der Informationsgesellschaft grundlegend sind. Ein effektiver
Schutz personenbezogener Daten von Telekommunikations und Medienbenutzern
wird nicht automatisch aus einem Wettbewerb im Bereich der Infrastrukturen
und Dienste entstehen. Datenschutz kann nicht allein den Kräften des
Marktes überlassen werden.
Daher sind spezifische Regelungen zum Datenschutz in einem liberalisierten
und wettbewerbsorientierten Telekommunikationsumfeld notwendig. Die
Vorschläge der Kommission für eine ISDN-Richtlinie und für
eine Richtlinie über den offenen Netzzugang beim Sprachtelefondienst
sollten beschleunigt und ihr Inhalt harmonisiert werden. Sie sollten vom
Rat und dem Europäischen Parlament gleichzeitig beraten und verabschiedet
werden unter Berücksichtigung der Erklärung der Europäischen
Datenschutzbeauftragten vom 23. Dezember 1994 über den geänderten
Vorschlag für eine ISDNRichtlinie.
Die Europäischen Datenschutzbeauftragten begrüßen den Plan
der Kommission, die gesellschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Verbreitung
neuer Technologien und eines wettbewerbsorientierten Umfeldes für die
Kommunikationsinfrastruktur zu untersuchen. Die Kommission betont zu Recht
die Notwendigkeit, die Entwicklung einer in "Informationsbesitzer" und
"Informationshabenichtse" zu verhindern. Dies schließt die Notwendigkeit
ein, jeden Teilnehmer über die Datenschutzrisiken bei der Benutzung
von Telekommunikationsinfrastrukturen oder diensten zu informieren.
Darüber hinaus muß eine zweigeteilte Informationsgesellschaft
auch in einem anderen Sinne verhindert werden: Es sollte keinen Unterschied
geben zwischen denen, die sich Datenschutz und Datensicherheit leisten
können, und denen, die dies nicht können.
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