2. Beschlüsse, Entschließungen und Stellungnahmen der Konferenz
der Datensschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
Anlage 2.1
Entschließung der 49. Konferenz am 9./10. März 1995 in Bremen
zum Entwurf eines Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz)
- Bundesrats-Drucksache 94/95
Zu den Beratungen des Entwurfs für ein Gesetz über das
Bundeskriminalamt erklären die Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder:
Auch aus Sicht des Datenschutzes ist es zu begrüßen, daß
die seit langem überfälligen bereichsspezifischen Regelungen zur
bundesweiten polizeilichen Datenverarbeitung insbesondere im polizeilichen
Informationssystem (INPOL) nunmehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht
werden. Der Gesetzentwurf enthält im Vergleich zu den Vorentwürfen
eine Reihe von Vorschriften, die datenschutzrechtlich positiv zu werten sind.
Hierzu gehören:
-
der Verzicht auf die im Vorentwurf vorgesehenen Befugnisse zur sog. "Feststellung
des Anfangsverdachts";
-
das Erfordernis der Einwilligung für die Speicherung von Daten über
Zeugen und mögliche Opfer;
-
Übermittlungsverbote bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen oder bei entgegenstehenden gesetzlichen Verwendungsregelungen;
-
die Beachtung landesgesetzlicher Löschungsfristen.
Andererseits begegnet der Gesetzentwurf jedoch nachwie vor gewichtigen Bedenken,
da er tiefe Eingriffe in die Rechte von Betroffenen ermöglicht, deren
Voraussetzungen und Reichweite unklar oder nicht durch überwiegende
Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt sind. Dies gilt insbesondere
für
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