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Anlage 3.1

Gemeinsame Erklärung der Konferenz der Europäischen Datenschutzbehörden zu dem Verhältnis zwischen den Datenschutzrichtlinien des Europäischen Parlamentes und des Rates und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Telekommunikationsnetze und dienste

Konferenz in Madrid am 25./26. Mai 1994

Seit der Veröffentlichung des Grünbuchs über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (KOM (87)290, 30.06.1987) hat die Europäische Kommission zahlreiche Vorschläge für Richtlinien und andere Maßnahmen zur schnellen Einführung neuer Telekommunikationsdienste und zum Aufbau transeuropäischer Telekommunikationsnetze gemacht. Einige dieser Vorschläge sind bereits angenommen worden oder werden bald angenommen.

Während keine dieser vorgeschlagenen oder beschlossenen Maßnahmen selbst ein hinreichendes Niveau zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre von Unionsbürgern vorsieht, werden die wichtigen Vorschläge für eine Richtlinie betreffend den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Zusammenhang digitaler Telekommunikationsnetze (ISDNRichtlinie SYN 288) und für eine Rahmenrichtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Rahmenrichtlinie SYN 287) nur zögerlich beraten.

Die Europäischen Datenschutzbeauftragten sehen die konkrete Gefahr, daß beide Datenschutzrichtlinien schon obsolet sein könnten, wenn sie schließlich in Kraft gesetzt werden, weil zahlreiche spezielle Maßnahmen der Union zur Einführung neuer Telekommunikationsdienste und netze dann bereits umgesetzt sein werden. Die Datenschutzbeauftragten halten eine Synchronisierung und Harmonisierung zwischen den Datenschutzrichtlinien und Richtlinien sowie anderen Maßnahmen zur Entwicklung von neuen Telekommunikationsdiensten und netzen für dringend erforderlich.

Es gibt zahlreiche Vorschläge und Dokumente auf europäischer Ebene im Bereich Telekommunikation, die in bisher unbekanntem Ausmaß zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten führen werden, die aber Probleme des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes nicht einmal erwähnen. Ein aktuelles Beispiel ist die vorgeschlagene Verordnung des Rates über Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Netze (KOM (94) 62 endg.).

Die Europäischen Datenschutzbeauftragten fordern deshalb die Organe der Europäischen Union auf, spezielle Datenschutzvorschriften in diejenigen Rechtsakte in diesem Bereich aufzunehmen, deren Verabschiedung vor der Annahme der Rahmenrichtlinie und der Richtlinie zum Datenschutz im ISDN für notwendig gehalten wird.

Zuletzt geändert:
am 08.02.97

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