Anlage 3.1
Gemeinsame Erklärung der Konferenz der Europäischen
Datenschutzbehörden zu dem Verhältnis zwischen den
Datenschutzrichtlinien des Europäischen Parlamentes und des
Rates und Maßnahmen zur Entwicklung neuer
Telekommunikationsnetze und dienste
Konferenz in Madrid am 25./26. Mai 1994
Seit der Veröffentlichung des Grünbuchs über die Entwicklung
des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und
Telekommunikationsgeräte (KOM (87)290, 30.06.1987) hat die Europäische
Kommission zahlreiche Vorschläge für Richtlinien und andere
Maßnahmen zur schnellen Einführung neuer Telekommunikationsdienste
und zum Aufbau transeuropäischer Telekommunikationsnetze gemacht. Einige
dieser Vorschläge sind bereits angenommen worden oder werden bald
angenommen.
Während keine dieser vorgeschlagenen oder beschlossenen Maßnahmen
selbst ein hinreichendes Niveau zum Schutz personenbezogener Daten und der
Privatsphäre von Unionsbürgern vorsieht, werden die wichtigen
Vorschläge für eine Richtlinie betreffend den Schutz personenbezogener
Daten und der Privatsphäre im Zusammenhang digitaler Telekommunikationsnetze
(ISDNRichtlinie SYN 288) und für eine Rahmenrichtlinie zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und
zum freien Datenverkehr (Rahmenrichtlinie SYN 287) nur zögerlich beraten.
Die Europäischen Datenschutzbeauftragten sehen die konkrete Gefahr,
daß beide Datenschutzrichtlinien schon obsolet sein könnten, wenn
sie schließlich in Kraft gesetzt werden, weil zahlreiche spezielle
Maßnahmen der Union zur Einführung neuer Telekommunikationsdienste
und netze dann bereits umgesetzt sein werden. Die Datenschutzbeauftragten
halten eine Synchronisierung und Harmonisierung zwischen den
Datenschutzrichtlinien und Richtlinien sowie anderen Maßnahmen zur
Entwicklung von neuen Telekommunikationsdiensten und netzen für dringend
erforderlich.
Es gibt zahlreiche Vorschläge und Dokumente auf europäischer Ebene
im Bereich Telekommunikation, die in bisher unbekanntem Ausmaß zu einer
Verarbeitung personenbezogener Daten führen werden, die aber Probleme
des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes nicht einmal
erwähnen. Ein aktuelles Beispiel ist die vorgeschlagene Verordnung des
Rates über Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische
Netze (KOM (94) 62 endg.).
Die Europäischen Datenschutzbeauftragten fordern deshalb die Organe
der Europäischen Union auf, spezielle Datenschutzvorschriften in diejenigen
Rechtsakte in diesem Bereich aufzunehmen, deren Verabschiedung vor der Annahme
der Rahmenrichtlinie und der Richtlinie zum Datenschutz im ISDN für
notwendig gehalten wird.
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