BERICHT
des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1992
(Auszüge)
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin [LINK] und
dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen § 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -).
Der vorliegende Bericht schließt an den vorgelegten Jahresbericht 1991 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar 1992
und 31. Dezember 1992 ab.
Inhaltsübersicht:
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Hinweis:
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- (...)
- Technische Rahmenbedingungen
2.1 |
Entwicklung der Informationstechnik |
2.2 |
(...) |
2.3 |
Neue Dimensionen durch Cyberspace |
- Anlagen zum Jahresbericht 1992
BERICHT
des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1992
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