BERICHT
des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31.Dezember 1991
(Auszüge)
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin [LINK] und
dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen § 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -).
Der vorliegende Bericht schließt an den vorgelegten Jahresbericht 1990 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar 1991
und 31. Dezember 1991 ab.
Inhaltsübersicht:
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Hinweis:
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- Rahmenbedingungen für Berlin
1.1 |
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1.2 |
Entwicklung der Informationstechnik |
- Datenschutz in Berlin
- Anlagen zum Jahresbericht 1991
BERICHT
des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1991
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