BERICHT
des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1990
(Auszüge)
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin [LINK] und
dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen § 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -).
Der vorliegende Bericht schließt an den vorgelegten Jahresbericht 1989 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar 1990
und 31. Dezember 1990 ab.
Inhaltsübersicht:
|
Hinweis:
Durch Anklicken der vor großen Überschriften gelangt man zur Inhaltsübersicht zurück. |
- Datenschutz in Berlin
1.1 |
(...) |
1.2 |
Stand des Informationsrechts |
- Anlagen zum Jahresbericht 1990
BERICHT
des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1990
(...)
|