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Besondere Vorschriften zum Sozialdatenschutz

Neunter Titel

§106 Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung
§276 Zusammenarbeit
§277 Mitteilungspflichten

Zehntes Kapitel

Erster Abschnitt

Erster Titel


§284 Sozialdaten bei den Krankenkassen
§285 Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
§286 Datenübersicht
§287 Forschungsvorhaben

Zweiter Titel

§288 Versichertenverzeichnis
§289 Nachweispflicht bei Familienversicherung
§290 Krankenversichertennummer
§291 Krankenversichertenkarte
§292 Angaben über Leistungsvoraussetzungen
§293 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer

Zweiter Abschnitt

§294 Pflichten der Leistungserbringer
§295 Abrechnung ärztlicher Leistungen
§296 Auffälligkeitsprüfungen
§297 Zufälligkeitsprüfungen
§298 Übermittlung versichertenbezogener Daten
§299 Abrechnungsdaten bei Beitragsrückzahlung
§300 Arzneimittelabrechnung
§301 Krankenhäuser
§301a Hebammen und Entbindungspfleger
§302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer
§303 Ergänzende Regelungen

Dritter Abschnitt

§304 Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen
§305 Auskünfte an Versicherte

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Zuletzt geändert:
am 08.02.97

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