2. Meldegesetz
Gesetz über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) Vom 26. Februar 1985 (GVBl. 1985, S. 507) Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: InhaltsübersichtErster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Aufgaben und Zuständigkeiten
der Meldebehörde Zweiter Abschnitt Schutzrechte
§ 6 Schutzwürdige Belange der
Betroffenen Dritter Abschnitt Meldepflichten
§11 Allgemeine Meldepflicht |
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Vierter Abschnitt Datenübermittlungen
§25 Datenübermittlungen an
andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen Fünfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
§30 Ordnungswidrigkeiten Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§32 Übergangsvorschriften für
die Meldebehörde
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Zuletzt geändert:
am 08.02.97