Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen
Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige
öffentliche Stellen des Bundes
§1 Allgemeines
§2 Datenübermittlungen an die
Kreiswehrersatzämter
§3 Datenübermittlungen an die
Bundesanstalt für Arbeit
§4 Datenübermittlungen an den
Rentendienst der Deutschen Bundespost und an die Datenstelle der
Rentenversicherungsträger
§5 Verfahren der
Datenübermittlungen
§6 Übermittlung auf maschinell
lesbaren Datenträgern
§7 Übermittlung durch
Übersendung von Magnetbändern
§8 Übermittlung durch
Übersendung von Disketten
§8a Datenübermittlung durch
Datenübertragung
§9 Übergangsvorschrift
§10 Berlin-Klausel
§11 Inkrafttreten
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