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Anlage 5 (zu §3 Nr. 2 DVO-MeldeG)
1. Die Bezirksämter von Berlin - jeweils zuständige Stellen -
dürfen abrufen
bei Einwohnern, bei denen eine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden soll,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Ordensnamen/
Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher Vertreter
(Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift, Tag der Geburt),
Staatsangehörigkeit,
rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, die durch die
Finanzbehörden Berlins Steuern erhebt, gegenwärtige und frühere
Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand,
einschließlich der Hinweise, Ehegatte (Vor- und Familiennamen, akademische
Grade, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag), minderjährige Kinder (Vor-
und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag), Übermittlungssperren,
Sterbetag und -ort.
2. Die Bezirksämter von Berlin - jeweils zuständige Stellen -
dürfen abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten zur
Erfüllung der den Bezirksämtern durch Rechtsvorschrift obliegenden
Aufgaben erforderlich ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Tag und Ort
der Geburt,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift,
Tag der Geburt), gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und
Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszuges, Familienstand,
Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.
3. Die Berliner Feuerwehr darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten zur Einziehung
der von der Feuerwehr zu erhebenden Benutzungsgebühren erforderlich
ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift,
Tag der Geburt), gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und
Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, Ehegatte (Vor- und
Familiennamen, akademische Grade, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag),
Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.
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4. Der Polizeipräsident in Berlin - Landespolizeidirektion - darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten zur
Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlich ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Ordensnamen/
Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, einschließlich der Hinweise,
Geschlecht,
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift,
Tag der Geburt), Staatsangehörigkeit, gegenwärtige und frühere
Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand,
einschließlich der Hinweise,
Ehegatte (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Tag der Geburt, Anschrift,
Sterbetag), minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt,
Sterbetag),
Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer des Personalausweises/
Passes,
Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort, einschließlich der Hinweise.
5. Die Personalausweisbehörde darf abrufen
bei deutschen Einwohnern und bei deren Kindern unter 16 Jahren ohne
Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit zur Durchführung der
Aufgaben der Personalausweisbehörde nach der BK/ O (46) 61 folgende
Daten einschließlich der Hinweise:
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Ordensnamen/
Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher Vertreter
(Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift, Tag der Geburt),
Staatsangehörigkeit,
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, Ehegatte (Vor- und Familiennamen,
akademische Grade, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag), minderjährige
Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag),
Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer des Personalausweises/
Passes, Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.
6. Die Passbehörde darf abrufen
bei deutschen Einwohnern zur Durchführung der Aufgaben der Passbehörde
nach dem Passgesetz folgende Daten einschließlich der Hinweise:
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Ordensnamen/
Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher Vertreter
(Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift, Tag der Geburt),
Staatsangehörigkeit,
rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, die durch die
Finanzbehörden Berlins Steuern erhebt, gegenwärtige und frühere
Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, Ehegatte (Vor- und Familiennamen,
akademische Grade, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag), minderjährige
Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag),
Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer des Personalausweises/
Passes, Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort,
7. Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten zur
Erfüllung der Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde erforderlich
ist,
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Ordensnamen/ Künstlernamen,
Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher Vertreter (Vor- und
Familiennamen, akademische Grade, Anschrift, Tag der Geburt), gegenwärtige
und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- und Auszugs,
Familienstand, Übermittlungssperren, Sterbetag.
8. Die Verkehrsordnungswidrigkeitenbehörde darf abrufen
bei Einwohnern, bei denen im Einzelfall die Kenntnis der Daten zur Ahndung
und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erforderlich
ist,
Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher
Vertreter (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschrift, Tag der
Geburt), gegenwärtige Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs,
Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.
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