Daraus ergibt sich für den Bürger:
Dem üblichen Verwaltungsablauf am ehesten entspricht es, wenn das Schreiben
ohne weitere Zusätze an die Behörde selbst, gegebenenfalls eine
Stelle in der Behörde (Amt, Inspektion, Institut usw.) gerichtet wird.
Bezirksamt Schöneberg
Bezirkseinwohneramt
JohnF.KennedyPlatz
10825 Berlin
Soll die Zuordnung eines Schriftstücks zu einem Sachbearbeiter erleichtert
werden, ohne daß Wert darauf gelegt wird, daß der Brief verschlossen
an den Sachbearbeiter gelangt (und damit unnötige Verzögerungen
ausgelöst werden können), kann die Adresse um einen sogenannten
"Verteilungsvermerk" ergänzt werden. Die übliche Abkürzung
hierfür ist z. Hd.: "zu Händen".
Bezirksamt Schöneberg
Bezirkseinwohneramt
z. Hd. Frau Mustermann
JohnF.KennedyPlatz
10825 Berlin
Ein derartiger Verteilungsvermerk bewirkt allerdings nicht, daß das
Schreiben verschlossen an den Mitarbeiter gelangt.
Um dies zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Nach den Geschäftsordnungen der Verwaltung ist ein Brief an den Mitarbeiter
dann geschlossen zuzustellen, wenn der Name des Mitarbeiters vor die
Behördenbezeichnung gesetzt ist:
Frau Mustermann
Bezirksamt Schöneberg
Bezirkseinwohneramt
Zur Verdeutlichung sollte vor die Behördenbezeichnung ein Zusatz gesetzt
werden. Üblich sind "im Hause", "per Adresse", "über". International
gebräuchlich ist die Abkürzung c/o (care of).
Frau Mustermann
über Bezirksamt Schöneberg
Bezirkseinwohneramt
Mr. John Philips
c/o Data Protection Registrar
Wilmslow, Cheshire SK9, 5AX
Great Britain
Die zweite Möglichkeit besteht darin, das Schreiben ausdrücklich
als "persönlich" zu bezeichnen. Möglich, aber weniger deutlich
sind auch die Vermerke "vertraulich", "verschlossen", "eigenhändig".
Der Vermerk sollte deutlich hervorgehoben werden, die Stellung des Namens
in der Adresse spielt in diesem Fall keine Rolle:
Bezirksamt Schöneberg
Bezirkseinwohneramt
Frau Mustermann
- persönlich -
Natürlich können zur Sicherheit beide Methoden miteinander kombiniert
werden:
Frau Mustermann
- persönlich -
über Bezirksamt Schöneberg
Bezirkseinwohneramt
Die Geschäftsordnungen sehen ferner vor, daß bestimmte Schreiben
in jedem Fall ungeöffnet weitergeleitet werden (Angebote auf
Ausschreibungen, an Kassen oder Zahlstellen gerichtete Sendungen, Schreiben
an Gremienmitglieder z. B. Mitglieder des Landesschulbeirats, mitunter -
allerdings nicht in Berlin - auch Schreiben unmittelbar an den
Behördenleiter, z. B. an einen Bundesminister oder den Münchner
Oberbürgermeister).
Eine Anmerkung zum Schluß: Auch persönlich adressierte Briefe
an eine Behörde sollten einen dienstlichen Inhalt haben. Nicht nur aus
Datenschutzgründen sollte der Schreibtisch von Behördenmitarbeitern
von privaten Schriftstücken freigehalten werden.
Impressum
Herausgeber:
Berliner Datenschutzbeauftragter
verantwortlich: Claudia Schmid
Pallasstraße 25/26, 10781 Berlin
Telefon: (0 30) 78 76 88 44
Telefax: (0 30) 2 16 99 27
Bildschirmtext: *92 67 90 #
Redaktion, Layout:
Volker Brozio
1. Auflage: Januar 1996
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