Vorwort
Annähernd 400 000 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern
sind an den rund 1000 Berliner Schulen "Betroffene"
im datenschutzrechtlichen Sinne, das heißt, ihre personenbezogenen
Daten werden dort konventionell (auf Papier) oder automatisiert
(im Computer) verarbeitet. Während der Schulzeit werden Schüler
und Schülerinnen besonders intensiv beobachtet und ihr Verhalten
registriert. Dies ist einerseits wesentliche Voraussetzung zur
Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsziels der Schule. Andererseits
ist in der Erhebung und Verarbeitung der Daten von Schülern
und ihren Eltern stets auch ein Eingriff in ihr Recht auf informationelle
Selbstbestimmung zu sehen, das einer Rechtfertigung bedarf. Den
rechtlichen Rahmen für die vielfältigen Datenerhebungen
und -verarbeitungen hat der Gesetzgeber mit der Ergänzung
des Berliner Schulgesetzes um eine besondere Datenschutzregelung
geschaffen. Die Schuldatenverordnung enthält darüber
hinaus genauere Bestimmungen über Art und Umfang der zulässigen
Daten.
Eine Reihe anderer schulrechtlicher Bestimmungen in Spezialgesetzen
ermöglicht ebenfalls die Verarbeitung von Schüler- und
Elterndaten. Gerade im Schulbereich haben auch Verwaltungsvorschriften
eine erhebliche praktische Bedeutung, obwohl ihnen keine Rechtssatzqualität
zukommt. Deshalb haben wir auch eine Reihe von Ausführungsvorschriften
auszugsweise in dieses Heft zum Informationsgesetzbuch aufgenommen.
Bei diesen Ausführungsvorschriften nach §6 des Allgemeinen
Zuständigkeitsgesetzes bzw. §59 des Schulgesetzes ist
zu berücksichtigen, daß ihre Geltungsdauer auf 10 Jahre
beschränkt ist. Dennoch werden derartige Vorschriften im
Schulbereich häufig auch danach noch angewandt.
Verzichtet wurde dagegen auf personalrechtliche Bestimmungen,
denen ein eigenes Heft des Informationsgesetzbuches gewidmet ist.
Wir hoffen, daß mit dieser Auswahl von Vorschriften eine
für die schulische Praxis nützliche Ergänzung des
Berliner Informationsgesetzbuchs geschaffen worden ist und sind
für Anregungen und Verbesserungsvorschläge natürlich
dankbar.
Dr. Hansjürgen Garstka
Berliner Datenschutzbeauftragter
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