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Vorwort

Annähernd 400 000 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern sind an den rund 1000 Berliner Schulen "Betroffene" im datenschutzrechtlichen Sinne, das heißt, ihre personenbezogenen Daten werden dort konventionell (auf Papier) oder automatisiert (im Computer) verarbeitet. Während der Schulzeit werden Schüler und Schülerinnen besonders intensiv beobachtet und ihr Verhalten registriert. Dies ist einerseits wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsziels der Schule. Andererseits ist in der Erhebung und Verarbeitung der Daten von Schülern und ihren Eltern stets auch ein Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sehen, das einer Rechtfertigung bedarf. Den rechtlichen Rahmen für die vielfältigen Datenerhebungen und -verarbeitungen hat der Gesetzgeber mit der Ergänzung des Berliner Schulgesetzes um eine besondere Datenschutzregelung geschaffen. Die Schuldatenverordnung enthält darüber hinaus genauere Bestimmungen über Art und Umfang der zulässigen Daten.

Eine Reihe anderer schulrechtlicher Bestimmungen in Spezialgesetzen ermöglicht ebenfalls die Verarbeitung von Schüler- und Elterndaten. Gerade im Schulbereich haben auch Verwaltungsvorschriften eine erhebliche praktische Bedeutung, obwohl ihnen keine Rechtssatzqualität zukommt. Deshalb haben wir auch eine Reihe von Ausführungsvorschriften auszugsweise in dieses Heft zum Informationsgesetzbuch aufgenommen. Bei diesen Ausführungsvorschriften nach §6 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes bzw. §59 des Schulgesetzes ist zu berücksichtigen, daß ihre Geltungsdauer auf 10 Jahre beschränkt ist. Dennoch werden derartige Vorschriften im Schulbereich häufig auch danach noch angewandt.

Verzichtet wurde dagegen auf personalrechtliche Bestimmungen, denen ein eigenes Heft des Informationsgesetzbuches gewidmet ist.

Wir hoffen, daß mit dieser Auswahl von Vorschriften eine für die schulische Praxis nützliche Ergänzung des Berliner Informationsgesetzbuchs geschaffen worden ist und sind für Anregungen und Verbesserungsvorschläge natürlich dankbar.

Dr. Hansjürgen Garstka

Berliner Datenschutzbeauftragter

Zuletzt geändert:
am 08.02.97

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