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2. Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach §
5 a des Schulgesetzes für Berlin (Schuldaten VO)
§1 Schülerunterlagen
§2 Schülerbogen
§3 Schülerpersonalblatt,
Schülerakte
§4 Schülerkarteien
§5 Klassenbücher, Klassenlisten
und vergleichbare Unterlagen
§6 Akten des pädagogischen Koordinators
der gymnasialen Oberstufe
§7 Sonderpädagogischer
Förderbogen
§8 Akten der Sozialpädagogen
§9 Einsichtnahme in Schülerunterlagen
§10 Weitergabe von Schülerunterlagen
und Datenübermittlung
§11 Aufbewahrungsfristen
§12 Automatisierte Sammlungen
§13 Zeugnisse und Prüfungsunterlagen
§14 Schulpsychologischer Dienst
§15 Förderausschüsse
§16 Schulstatistik
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