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Vorwort

Sowohl die freie Berichterstattung durch die Medien als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen werden als Grundrechte von der Verfassung geschützt. Sie stehen jedoch zueinander seit jeher in einem Spannungsverhältnis, das gerade vor dem Hintergrund der jetzt entstehenden globalen Informationsinfrastruktur eine neue Qualität erhält. In diesem Zusammenhang muß auch die bisherige datenschutzrechtliche Sonderstellung der Medien (das sogenannte Medienprivileg) jedenfalls in bestimmten Bereichen zugunsten des Persönlichkeitsschutzes modifiziert werden. Die Nutzung neuer interaktiver Medienangebote muß datenschutzfreundlich, d. h. anonym, ermöglicht werden. Die Rechte der Betroffenen insbesondere gegenüber den Printmedien bleiben bisher gegenüber dem Standard im Rundfunkrecht zurück. Auch finden personenbezogene Veröffentlichungen von Behörden, z. B. aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, bisher im gesetzesfreien Raum statt. Schließlich gibt es in der Folge spektakulärer Strafverfahren in den Vereinigten Staaten Forderungen, auch in der Bundesrepublik die Fernsehberichterstattung aus Gerichtsverhandlungen ("Court-TV") zuzulassen.

Der Arbeitskreis Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat zu diesen Problemen einen detaillierten Bericht erarbeitet und Vorschläge zur Lösung der beschriebenen Probleme gemacht, die in diesem Materialien-Heft erstmals veröffentlicht werden. Wesentliche Beiträge zu diesem Bericht haben der frühere Landesbeauftragte für den Datenschutz im Saarland, Dr. Gerhard Schneider, der stellvertretende Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Peter Schaar, und der stellvertretende Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, geleistet. Ihnen und den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises Medien sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt. Die tabellarische Synopse zu den Datenschutz- und Landesmediengesetzen hat Dr. Wolfgang Wegel erstellt, auf dessen Dissertation "Presse und Rundfunk im Datenschutzrecht - Zur Regelung des journalistischen Umgangs mit personenbezogenen Daten" hingewiesen sei.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat den Bericht zum Anlaß für eine Entschließung zu den Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz im Medienbereich genommen, in denen die zentralen Empfehlungen des Berichts aufgegriffen werden. Der Text dieser Entschließung ist hier - zugleich in einer von Wilhelm Rydzy, Gruppenleiter beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, besorgten englischen Übersetzung - abgedruckt.

Schließlich hat die 50. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Forderungen an den Gesetzgeber zur Regelung der Übermittlung personenbezogener Daten durch die Ermittlungsbehörden an die Medien (außerhalb der Öffentlichkeitsverhandlung) formuliert, die ebenfalls in diesen Zusammenhang gehören.

Zu der weiterhin anhaltenden Diskussion über die Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal und zur Bildveröffentlichung über Personen der Zeitgeschichte sind außerdem zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Bundesgerichtshofs hier abgedruckt.

Die damit zusammengefaßten Texte sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für die anstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, der Strafprozeßordnung wie auch der Landespressegesetze.

Hansjürgen Garstka

Berliner Datenschutzbeauftragter

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Zuletzt geändert:
am 08.02.97

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