Vorwort
Sowohl die freie Berichterstattung durch die Medien als auch das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen werden als
Grundrechte von der Verfassung geschützt. Sie stehen jedoch
zueinander seit jeher in einem Spannungsverhältnis, das gerade
vor dem Hintergrund der jetzt entstehenden globalen Informationsinfrastruktur
eine neue Qualität erhält. In diesem Zusammenhang muß
auch die bisherige datenschutzrechtliche Sonderstellung der Medien
(das sogenannte Medienprivileg) jedenfalls in bestimmten Bereichen
zugunsten des Persönlichkeitsschutzes modifiziert werden.
Die Nutzung neuer interaktiver Medienangebote muß datenschutzfreundlich,
d. h. anonym, ermöglicht werden. Die Rechte der Betroffenen
insbesondere gegenüber den Printmedien bleiben bisher gegenüber
dem Standard im Rundfunkrecht zurück. Auch finden personenbezogene
Veröffentlichungen von Behörden, z. B. aus strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren, bisher im gesetzesfreien Raum statt. Schließlich
gibt es in der Folge spektakulärer Strafverfahren in den
Vereinigten Staaten Forderungen, auch in der Bundesrepublik die
Fernsehberichterstattung aus Gerichtsverhandlungen ("Court-TV")
zuzulassen.
Der Arbeitskreis Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder hat zu diesen Problemen einen detaillierten
Bericht erarbeitet und Vorschläge zur Lösung der beschriebenen
Probleme gemacht, die in diesem Materialien-Heft erstmals veröffentlicht
werden. Wesentliche Beiträge zu diesem Bericht haben der
frühere Landesbeauftragte für den Datenschutz im Saarland,
Dr. Gerhard Schneider, der stellvertretende Hamburgische Datenschutzbeauftragte,
Peter Schaar, und der stellvertretende Berliner Datenschutzbeauftragte,
Dr. Alexander Dix, geleistet. Ihnen und den anderen Mitgliedern
des Arbeitskreises Medien sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt.
Die tabellarische Synopse zu den Datenschutz- und Landesmediengesetzen
hat Dr. Wolfgang Wegel erstellt, auf dessen Dissertation "Presse
und Rundfunk im Datenschutzrecht - Zur Regelung des journalistischen
Umgangs mit personenbezogenen Daten" hingewiesen sei.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
hat den Bericht zum Anlaß für eine Entschließung
zu den Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz im Medienbereich
genommen, in denen die zentralen Empfehlungen des Berichts aufgegriffen
werden. Der Text dieser Entschließung ist hier - zugleich
in einer von Wilhelm Rydzy, Gruppenleiter beim Hessischen Datenschutzbeauftragten,
besorgten englischen Übersetzung - abgedruckt.
Schließlich hat die 50. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder Forderungen an den Gesetzgeber
zur Regelung der Übermittlung personenbezogener Daten durch
die Ermittlungsbehörden an die Medien (außerhalb der
Öffentlichkeitsverhandlung) formuliert, die ebenfalls in
diesen Zusammenhang gehören.
Zu der weiterhin anhaltenden Diskussion über die Fernsehberichterstattung
aus dem Gerichtssaal und zur Bildveröffentlichung über
Personen der Zeitgeschichte sind außerdem zwei Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Bundesgerichtshofs hier
abgedruckt.
Die damit zusammengefaßten Texte sind wichtige Entscheidungsgrundlagen
für die anstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes,
der Strafprozeßordnung wie auch der Landespressegesetze.
Hansjürgen Garstka
Berliner Datenschutzbeauftragter
|