Es ist daher dringend notwendig, die existierenden Initiativen
im Bereich der Datenschutzgesetzgebung und die Anwendung von Datensicherungsmaßnahmen
bei den sich ausbreitenden Telekommunikationsnetzen zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund erklärte sich die Arbeitsgruppe bereit,
Möglichkeiten zu prüfen, wie der Informationsaustausch
über Datenschutzregelungen im Bereich der Telekommunikation
mit dem Russischen Komitee für Informatisierung verbessert
werden könnte.
Auf Wunsch der Vertreter des Russischen Komitees für Informatisierung
und des Instituts für Systemanalyse der Russischen Akademie
der Wissenschaften bot die Arbeitsgruppe fachliche Unterstützung
bei aufkommenden Problemen in diesem Bereich an.2.
Traditionsgemäß wurde die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe
in Berlin während der Internationalen Funkausstellung 1993
abgehalten (30. August 1993).
2.1
Die Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung von Telekommunikationsnetzen
und -diensten findet in den meisten in der Arbeitsgruppe repräsentierten
Ländern statt, wobei Geschwindigkeit und Ausmaß dieser
Bemühungen differieren.
Aufgrund eines von uns erarbeiteten Fragebogens erhielten wir
schriftliche Länderberichte aus Österreich, Belgien,
Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und
Großbritannien. Die Vertreter Ungarns, Luxemburgs, Rußlands
und Schwedens berichteten mündlich während des Treffens
über die Situation in ihren Ländern. In den meisten
westlichen Ländern, über die berichtet wurde, ist das
allgemeine Datenschutzrecht sowohl auf den öffentlichen als
auch auf den privaten Sektor anwendbar. Trotzdem haben bisher
nur wenige Länder bereichsspezifische Regelungen erlassen,
die die Speicherung und den Schutz von Verkehrsdaten, die in modernen
Kommunikatonsnetzen erzeugt werden, regeln.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich einig, daß Bürger,
die Telekommunikationsnetze oder -dienste benutzen, unabhängig
davon, ob die Netze oder Dienste von einer öffentlichen oder
einer privaten Telekommunikationsorganisation betrieben werden,
dasselbe Datenschutzniveau genießen sollen. Die Arbeitsgruppe
sieht jedoch die Gefahr, daß die Privatisierung, Liberalisierung
und Deregulierung dieser Märkte tatsächlich zu einer
Absenkung des Datenschutzstandards führen könnte.
Es ist daher dringend notwendig, auf den Erlaß spezifischer
gesetzlicher Regelungen zu dringen, die im Zusammenhang mit dem
Wettbewerb zwischen Netzbetreibern und Dienstanbietern einen gleichmäßig
hohen Standard des Datenschutzes für die Benutzer regeln.
Darüber hinaus sollten für private und öffentliche
Netzbetreiber und Dienstanbieter die gleichen Regelungen gelten.
2.2
Die Anwendung moderner Telekommunikationseinrichtungen zur Überwachung
des Straßenverkehrs wird gegenwärtig in verschiedenen
Ländern diskutiert. Die Überwachung des Verkehrs dient
so unterschiedlichen Zwecken wie dem Flottenmanagement, der Wiederauffindung
gestohlener Fahrzeuge sowie der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren.
Diese Pläne lassen ernsthafte Bedenken bezüglich der
damit verbundenen Datenschutzrisiken aufkommen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Telekommunikation und
Medien waren sich darüber einig, daß solche Pläne
nur dann umgesetzt werden sollten, wenn gleichzeitig wirksame
Maßnahmen gegen diese Risiken getroffen werden. Insbesondere
sollte die Erstellung von Bewegungsbildern einzelner Verkehrsteilnehmer
ausdrücklich verboten werden.
Die Arbeitsgruppe wird die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet
gründlich untersuchen und sich dabei insbesondere um die
Findung alternativer Technologien kümmern, die besser im
Einklang mit den Prinzipien des Datenschutzes stehen.
2.3
Darüber hinaus wurden erörtert
-Datenschutz im Bezug auf grenzüberschreitende Telekommunikation
mit Mobiltelefonen ("International Roaming");
-die Ausbreitung nationaler und internationaler Teilnehmerverzeichnisse
in Forschungs- und sonstigen Telekommunikationsnetzen ("X.500
directories");
-Mobilkommunikation in Luftfahrt und Verkehr.
Die Arbeitsgruppe wird diese Probleme auf ihren nächsten
Sitzungen näher untersuchen.
|