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Vorwort

Wer Dienstleistungen in modernen und komfortablen Telekommunikationsnetzen in Anspruch nehmen will, hinterläßt zwangsläufig elektronische Spuren, ohne daß die Diensteanbieter und Netzbetreiber ihn darauf hinweisen. Zu selten werden auch (wie bei der vorab bezahlten Telefonkarte auf Guthabenbasis) datenschutzgerechte, "spurlose" Formen der Telekommunikation oder Abrechnung zumindest als Alternative angeboten. Der Europäische Binnenmarkt löst auch im Bereich der Telekommunikation grenzüberschreitende Datenflüsse in bisher nicht gekanntem Ausmaß aus. Die Struktur dieser modernen Netze entspricht bisher in keiner Weise dem Prinzip der Datensparsamkeit, zumal der immer kleiner und billiger werdende Speicherplatz den einzigen bisher wirksamen Anreiz, den der Kostensenkung, insofern an Bedeutung verlieren läßt.

Die Datenschutzbeauftragten haben sich bereits sehr früh auf nationaler und internationaler Ebene mit den wachsenden Datenschutzproblemen bei Telekommunikation und Medien auseinandergesetzt und Forderungen zur datenschutzgerechten Gestaltung von Telekommunikationsnetzen und -diensten erhoben. Die entsprechenden Beschlüsse der nationalen und internationalen Datenschutzkonferenzen sind bisher nicht zusammengefaßt veröffentlicht worden. Dies soll mit den vorliegenden Materialien nachgeholt werden. Die Konferenzbeschlüsse werden ergänzt durch Stellungnahmen der Arbeitsgruppe Telekommunikation und Medien der Internationalen Datenschutzkonferenz, die sich seit 1985 unter dem Vorsitz des Berliner Datenschutzbeauftragten mit der Frage auseinandergesetzt hat, wie der Datenschutz mit Hilfe technischer Standards und rechtlicher Regelungen zu einem notwendigen Bestandteil jedes Netzes und Diensteangebots werden kann.

Dr. Hansjürgen Garstka

Berliner Datenschutzbeauftragter

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Zuletzt geändert:
am 07.02.97

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