Vorwort
Wer Dienstleistungen in modernen und komfortablen Telekommunikationsnetzen
in Anspruch nehmen will, hinterläßt zwangsläufig elektronische
Spuren, ohne daß die Diensteanbieter und Netzbetreiber ihn darauf
hinweisen. Zu selten werden auch (wie bei der vorab bezahlten Telefonkarte
auf Guthabenbasis) datenschutzgerechte, "spurlose" Formen der Telekommunikation
oder Abrechnung zumindest als Alternative angeboten. Der Europäische
Binnenmarkt löst auch im Bereich der Telekommunikation
grenzüberschreitende Datenflüsse in bisher nicht gekanntem Ausmaß
aus. Die Struktur dieser modernen Netze entspricht bisher in keiner Weise
dem Prinzip der Datensparsamkeit, zumal der immer kleiner und billiger werdende
Speicherplatz den einzigen bisher wirksamen Anreiz, den der Kostensenkung,
insofern an Bedeutung verlieren läßt.
Die Datenschutzbeauftragten haben sich bereits sehr früh auf nationaler
und internationaler Ebene mit den wachsenden Datenschutzproblemen bei
Telekommunikation und Medien auseinandergesetzt und Forderungen zur
datenschutzgerechten Gestaltung von Telekommunikationsnetzen und -diensten
erhoben. Die entsprechenden Beschlüsse der nationalen und internationalen
Datenschutzkonferenzen sind bisher nicht zusammengefaßt
veröffentlicht worden. Dies soll mit den vorliegenden Materialien nachgeholt
werden. Die Konferenzbeschlüsse werden ergänzt durch Stellungnahmen
der Arbeitsgruppe Telekommunikation und Medien der Internationalen
Datenschutzkonferenz, die sich seit 1985 unter dem Vorsitz des Berliner
Datenschutzbeauftragten mit der Frage auseinandergesetzt hat, wie der Datenschutz
mit Hilfe technischer Standards und rechtlicher Regelungen zu einem notwendigen
Bestandteil jedes Netzes und Diensteangebots werden kann.
Dr. Hansjürgen Garstka
Berliner Datenschutzbeauftragter
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