Allgemeines zum Datenschutz

Hier finden Sie folgende Musterschreiben/Hinweisblätter

Bitte beachten Sie, daß Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten stets bei der datenverarbeitenden (speichernden) Stelle verlangen sollten. Die Datenschutzbeauftragten können Ihnen diese Auskunft nicht erteilen (weil sie nicht über die Daten verfügen). Sie können sich aber an die Datenschutzbeauftragten wenden, wenn die datenverarbeitende Stellen Ihnen nach Ihrem Eindruck nur unvollständig Auskunft erteilt oder die Auskunft völlig verweigert haben.

Wenn Sie mit den Musterschreiben Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen, sollten Sie auch ihr Geburtsdatum angeben, um dadurch eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Anfrage zu ermöglichen. Es erleichtert das Auffinden von Unterlagen und beschleunigt das Verfahren.

Bei Bedarf können Sie sich die Schreiben aus dem Datenschutzscheckheft auch aus unserem Internetprogramm (www.datenschutz-berlin.de) auf Ihren Computer laden und ausdrucken. Eine Versendung der Schreiben an die datenverarbeitende Stelle mit Electronic Mail (E-Mail) ist jedoch nicht zu empfehlen, da die unverschlüsselte Übermittlung von Daten im Internet derzeit noch mit Risiken behaftet und nicht sicher ist.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Datenscheckheft haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Berliner Datenschutzbeauftragter
Pallasstraße 25/26
10781 Berlin
Telefon: (030) 78 76 88
Telefax: (030) 216 99 27
E-Mail : mailbox@datenschutz-berlin.de
Internet: www.datenschutz-berlin.de

Folgende Musterschreiben sind vorhanden:

Anforderung von Informationsmaterial (Berliner Datenschutzbeauftragter)
Anforderung von Informationsmaterial (Bundesbeauftragter für den Datenschutz)
Eingaben an den Datenschutzbeauftragten
Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind (Blanko-Schreiben)
Löschung der Daten, die über mich gespeichert sind (Blanko-Schreiben)
Berichtigung der über mich gespeicherten Daten (Blanko-Schreiben)
Nichtbeantwortung meines Schreibens (Blanko-Schreiben)