Datenscheckheft Stand Dezember 1998VorwortDer Datenschutz verwirklicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, wird gewährleistet (Art. 33 der Berliner Verfassung). Von den vielfältigen Gesetzen zum Datenschutz, die inzwischen geschaffen worden sind, können die Bürger und Bürgerinnen jedoch nur profitieren, wenn sie selbst ihre Rechte wahrnehmen. Seit vielen Jahren ist das Datenscheckheft des Berliner Datenschutzbeauftragten ein beliebtes Hilfsmittel zur Geltendmachung der einzelnen Ansprüche. Mit der gleichen Zielsetzung haben wir die vorliegende Mappe geschaffen, in der in flexiblerer Form "Schecks" für vielfältige Situationen enthalten sind. Bevor Sie die einzelnen Vordrucke verwenden, sollten Sie die zugehörigen Erläuterungen lesen. Unbedachte Aktionen verursachen nicht nur viel Arbeit, sondern können unser gemeinsames Anliegen in Frage stellen. Prof. Dr. Hansjürgen Garstka Berliner Datenschutzbeauftragter |
||
Allgemeine HinweiseWenn sie mit den Musterschreiben Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten beantragen, sollten Sie auch Ihr Geburtsdatum angeben, um dadurch eine eindeutige Zuordnung Ihrer Anfrage zu ermöglichen. Es erleichtert das Auffinden von Unterlagen und beschleunigt das Verfahren. AchtungSoweit Datenschutzverstöße durch Behörden anderer Bundesländer oder private Datenverarbeiter mit Sitz in einem anderen Bundesland vorliegen, können Sie sich bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten bzw. den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im privaten Bereich beschweren. Dort erhalten Sie auch die Adressen der Landesbehörden, wenn Sie "Datenschecks" an diese senden wollen. Das Datenscheckheft gibt es als HTML-Version auch zum Downloaden. InhaltOrdnungsaufgaben (z.B. Landeseinwohneramt, Bezirkseinwohneramt) Sicherheit und Strafverfolgung (z.B. Polizei, Landesamt für Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft) Gesundheit und Soziales (z.B. BfA, LVA, Krankenkassen, Arzt, Krankenhaus, Sozialamt, Wohngeldamt) Telekommunikation und Medien (z.B. Telekom, Gebühreneinzugszentrale) Wirtschaft (z.B. SCHUFA, Schuldnerverzeichnis) Adressenhandel/Werbung (z.B. Verband der Adressenverleger, Telekom, DeTeMedien)
Wenn Sie Fragen oder Anregungen für weitere "Datenschecks" haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Berliner Datenschutzbeauftragter e-mail: mailbox@datenschutz-berlin.de |
Zuletzt geändert:
am 11.05.99