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Grundbegriffe im Bundesdatenschutzgesetz

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person ( Betroffener)

Datei eine automatisierte Datei ist eine Sammlung personen-bezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren nach bestimmten Merkmalen ausgewertet werden kann, eine nicht- automatisierte Datei ist jede sonstige Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen geordnet, umgeordnet und ausgewertet werden kann.

Akte ist jede sonstige (nicht in Dateiform vorliegende) Unterlage, die amtlichen, dienstlichen oder geschäftsmäßigen Zwecken dient (auch Bild- und Tonträger).

Datenverarbeitung ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten.

Speichern ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung.

Verändern ist das inhaltliche Umgestalten gespeicherter Daten.

Übermitteln ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener Daten an einen Dritten (Empfänger) in der Weise, daß

-Daten durch die speichernde Stelle an den Empfänger weitergegeben werden oder

-der Empfänger bei der speichernden Stelle Daten einsieht oder abruft.

Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter Daten, um ihre weitere Verarbeitung und Nutzung einzuschränken.

Löschen ist das Unkenntlichmachen gespeicherter Daten.

Nutzen ist das Verwenden von Daten, soweit nicht ein Verarbeiten der Daten vorliegt.

Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, daß die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

Speichernde Stelle ist jede Person oder Stelle, die Daten für sich selbst speichert oder im Auftrag speichern läßt.

Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der speichernden Stelle; jedoch nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Geltungsbereich des BDSG Daten im Auftrag verarbeiten oder nutzen.

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Zuletzt geändert:
am 07.02.97

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