Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung
Vom 17. Juni 1992 (GVBl. 1992, S. 195)
Artikel I AnlageAbkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung
Artikel 1
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Zuletzt geändert:
am 06.02.97