Informationsmaterial zum Datenschutz
Homepage

Wir über Uns
Berlin
National
Europäische Union
International
Recht
T.O Maßnahmen
Aktuelles
Kontrolle
Materialien
Service
Themen

Ausführungsvorschriften zu § 49 ASOG (Dateienrichtlinien)

Vom 4. Dezember 1992 (ABl. 1992, S. 3731)

1 Allgemeines
2 Verfahren bei der Errichtung einer Datei
3 Inhalt der Errichtungsanordnung
3.1 Dateiführende Stelle
3.2 Dateibezeichnung
3.3 Zweckbestimmung der Datei
3.4 Art der gespeicherten Daten und die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung
3.5 Betroffener Personenkreis
3.6 Art und Empfänger regelmäßig zu übermittelnder Daten
3.7 Art und Herkunft regelmäßig empfangener Daten
3.8 Art der Verarbeitung, Fristen, Zugriffsberechtigung, technische und organisatorische Maßnahmen
3.9 Art der Datenverarbeitung bei automatisierten Dateien
3.10 Verfahren zur Übermittlung, Prüfung der Fristen, Auskunftserteilung und Unterrichtsverpflichtung
4 Überprüfung vorhandener Dateien
5 Anmeldung zum Dateienregister
6 Inkrafttreten

Seitenanfang

Zuletzt geändert:
am 06.02.97

mail to webmaster