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Ausführungsvorschriften zu § 49 ASOG (Dateienrichtlinien)
Vom 4. Dezember 1992 (ABl. 1992, S. 3731)
1 Allgemeines
2 Verfahren bei der Errichtung einer Datei
3 Inhalt der Errichtungsanordnung
3.1 Dateiführende Stelle
3.2 Dateibezeichnung
3.3 Zweckbestimmung der Datei
3.4 Art der gespeicherten Daten und die
Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung
3.5 Betroffener Personenkreis
3.6 Art und Empfänger regelmäßig
zu übermittelnder Daten
3.7 Art und Herkunft regelmäßig
empfangener Daten
3.8 Art der Verarbeitung, Fristen,
Zugriffsberechtigung, technische und organisatorische Maßnahmen
3.9 Art der Datenverarbeitung bei automatisierten
Dateien
3.10 Verfahren zur Übermittlung,
Prüfung der Fristen, Auskunftserteilung und Unterrichtsverpflichtung
4 Überprüfung vorhandener Dateien
5 Anmeldung zum Dateienregister
6 Inkrafttreten
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