Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)(Auszug)in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1738) A. PersonenI. Teilnahme am Verkehr im allgemeinen§ 1. Grundregel der Zulassung.§ 2. Eingeschränkte Zulassung. § 3. Einschränkung und Entziehung der Zulassung. II. Führen von Kraftfahrzeugen§ 4. Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen.§ 4 a. Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas. § 5. Einteilung der Fahrerlaubnisse. § 6. Übungs- und Prüfungsfahrten von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis. § 7. Mindestalter der Kraftfahrzeugführer. § 8. Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis. § 8 a. Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort. § 8 b. Ausbildung in Erster Hilfe. § 9. Ermittlungen über die Eignung des Antragstellers durch die Behörde. § 9 a. Sehtest, Mindestanforderungen an das Sehvermögen. § 9 b. Sehteststelle. § 9 c. Überprüfung der geistigen und körperlichen Eignung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse 2. § 10. Ausfertigung des Führerscheins. § 11. Prüfung der Befähigung des Antragstellers durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. § 11 a. Prüfung der Beherrschung der Grundzüge der energiesparenden Fahrweise. § 11 b. Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung. § 12. Einschränkung der Fahrerlaubnis. § 12 a. Befristete Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 2. § 12 b. Ausnahmen von der Probezeit. § 12 c. Anrechnung der Probezeit bei Fahrerlaubnissen nach §14. § 12 d. Anordnung der Nachschulung und der erneuten Ablegung der Befähigungsprüfung. § 12 e. Anordnung der Nachschulung und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer besonderen Fahrerlaubnis zu dienstlichen Zwecken. § 12 f. Nachschulungskurse. § 12 g. Besondere Nachschulungskurse nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes. § 12 h. Teilnahmebescheinigung. § 13. Verkehrszentralregister. § 13 a. Tilgung der Eintragungen im Verkehrszentralregister. § 13 b. Mitteilung von Entscheidungen an das Kraftfahrt-Bundesamt. § 13 c. Anfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt. § 13 d. Vordrucke. § 14. Sonderbestimmungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Dienst. § 14 a. (aufgehoben) § 15. Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis. § 15 a. (aufgehoben) § 15 b. Entziehung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen. § 15 c. Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. |
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III Beförderung von Fahrgästen mit Kraftfahrzeugen§ 15 d. Erlaubnispflicht und Ausweispflicht.§ 15 e. Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. § 15 f. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. § 15 g. Meldung der Einstellung von Taxi-, Mietwagen- und Krankenkraftwagenführern. § 15 h. Nachweis der Ortskenntnisse beim Ortswechsel. § 15 i. Überwachung der Inhaber von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung. § 15 k. Entziehung und Erlöschen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. § 15 l. Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftomnibussen. B. FahrzeugeI. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen§ 16. Grundregel der Zulassung.§ 17. Einschränkung und Entziehung der Zulassung. II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger§ 18. Zulassungspflichtigkeit.§ 19. Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis. § 20. Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen. § 21. Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. § 21 a. Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften. § 21 b. Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften. § 22. Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. § 22 a. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile. § 23. Zuteilung der amtlichen Kennzeichen. § 24. Ausfertigung des Fahrzeugscheins. § 25. Behandlung der Fahrzeugbriefe bei den Zulassungsstellen. § 26. (aufgehoben) § 27. Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung. § 28. Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. § 29. Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger. II a. Pflichtversicherung1. Überwachung des Versicherungsschutzes bei Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen
§ 29 a. Versicherungsnachweis.
2. Überwachung des Versicherungsschutzes bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen
§ 29 e. Versicherungskennzeichen.
III. Bau- und Betriebsvorschriften1. Allgemeine Vorschriften
§ 30. Beschaffenheit der Fahrzeuge.
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger §§ 32 -62 (nicht aufgenommen) 3. Andere Straßenfahrzeuge §§ 63 -67 (nicht aufgenommen) C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften§ 68. Zuständigkeiten.§ 69. (aufgehoben) § 69 a. Ordnungswidrigkeiten. § 69 b. (aufgehoben) § 70. Ausnahmen. § 71. Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen. § 72. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen. § 73. Technische Festlegungen. |
Zuletzt geändert:
am 20.04.97