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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)(Auszug)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1738)

A. Personen

I. Teilnahme am Verkehr im allgemeinen

§ 1. Grundregel der Zulassung.
§ 2. Eingeschränkte Zulassung.
§ 3. Einschränkung und Entziehung der Zulassung.

II. Führen von Kraftfahrzeugen

§ 4. Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen.
§ 4 a. Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas.
§ 5. Einteilung der Fahrerlaubnisse.
§ 6. Übungs- und Prüfungsfahrten von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis.
§ 7. Mindestalter der Kraftfahrzeugführer.
§ 8. Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis.
§ 8 a. Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.
§ 8 b. Ausbildung in Erster Hilfe.
§ 9. Ermittlungen über die Eignung des Antragstellers durch die Behörde.
§ 9 a. Sehtest, Mindestanforderungen an das Sehvermögen.
§ 9 b. Sehteststelle.
§ 9 c. Überprüfung der geistigen und körperlichen Eignung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse 2.
§ 10. Ausfertigung des Führerscheins.
§ 11. Prüfung der Befähigung des Antragstellers durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
§ 11 a. Prüfung der Beherrschung der Grundzüge der energiesparenden Fahrweise.
§ 11 b. Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung.
§ 12. Einschränkung der Fahrerlaubnis.
§ 12 a. Befristete Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 2.
§ 12 b. Ausnahmen von der Probezeit.
§ 12 c. Anrechnung der Probezeit bei Fahrerlaubnissen nach §14.
§ 12 d. Anordnung der Nachschulung und der erneuten Ablegung der Befähigungsprüfung.
§ 12 e. Anordnung der Nachschulung und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer besonderen Fahrerlaubnis zu dienstlichen Zwecken.
§ 12 f. Nachschulungskurse.
§ 12 g. Besondere Nachschulungskurse nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes.
§ 12 h. Teilnahmebescheinigung.
§ 13. Verkehrszentralregister.
§ 13 a. Tilgung der Eintragungen im Verkehrszentralregister.
§ 13 b. Mitteilung von Entscheidungen an das Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 13 c. Anfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 13 d. Vordrucke.
§ 14. Sonderbestimmungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Dienst.
§ 14 a. (aufgehoben)
§ 15. Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis.
§ 15 a. (aufgehoben)
§ 15 b. Entziehung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen.
§ 15 c. Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis.
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III Beförderung von Fahrgästen mit Kraftfahrzeugen

§ 15 d. Erlaubnispflicht und Ausweispflicht.
§ 15 e. Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
§ 15 f. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
§ 15 g. Meldung der Einstellung von Taxi-, Mietwagen- und Krankenkraftwagenführern.
§ 15 h. Nachweis der Ortskenntnisse beim Ortswechsel.
§ 15 i. Überwachung der Inhaber von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung.
§ 15 k. Entziehung und Erlöschen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
§ 15 l. Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftomnibussen.

B. Fahrzeuge

I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen

§ 16. Grundregel der Zulassung.
§ 17. Einschränkung und Entziehung der Zulassung.

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§ 18. Zulassungspflichtigkeit.
§ 19. Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
§ 20. Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen.
§ 21. Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
§ 21 a. Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
§ 21 b. Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
§ 22. Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.
§ 22 a. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
§ 23. Zuteilung der amtlichen Kennzeichen.
§ 24. Ausfertigung des Fahrzeugscheins.
§ 25. Behandlung der Fahrzeugbriefe bei den Zulassungsstellen.
§ 26. (aufgehoben)
§ 27. Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung.
§ 28. Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten.
§ 29. Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger.

II a. Pflichtversicherung

1. Überwachung des Versicherungsschutzes bei Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen

§ 29 a. Versicherungsnachweis.
§ 29 b. Versicherungsnachweis bei Inbetriebnahme nach vorübergehender Stillegung.
§ 29 c. Anzeigepflicht des Versicherers
§ 29 d. Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes.

2. Überwachung des Versicherungsschutzes bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen

§ 29 e. Versicherungskennzeichen.
§ 29 f. (aufgehoben)
§ 29 g. Rote Versicherungskennzeichen.
§ 29 h. Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

III. Bau- und Betriebsvorschriften

1. Allgemeine Vorschriften

§ 30. Beschaffenheit der Fahrzeuge.
§ 30 a. Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.
§ 30 b. Berechnung des Hubraums.
§ 30 c. Vorstehende Außenkanten.
§ 31. Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge.
§ 31 a. Fahrtenbuch.
§ 31 b. Überprüfung mitzuführender Gegenstände.
§ 31 c. Überprüfung von Fahrzeuggewichten.

2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger §§ 32 -62 (nicht aufgenommen)

3. Andere Straßenfahrzeuge §§ 63 -67 (nicht aufgenommen)

C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften

§ 68. Zuständigkeiten.
§ 69. (aufgehoben)
§ 69 a. Ordnungswidrigkeiten.
§ 69 b. (aufgehoben)
§ 70. Ausnahmen.
§ 71. Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen.
§ 72. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
§ 73. Technische Festlegungen.

Zuletzt geändert:
am 20.04.97

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