Homepage












Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung

(Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) in der Fassung v. 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991, S. 16, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 1995 (GVBl. 1995, S. 404).

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1: Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes
§ 2: Anwendungsbereich
§ 3: Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
§ 4: Begriffsbestimmungen
§ 5: Technische und organisatorische Maßnahmen

Zweiter Abschnitt

Voraussetzungen der Datenverarbeitung und Rechte der Betroffenen
Seitenanfang

§ 6: Zulässigkeit der Datenverarbeitung
§ 7: Rechte des Betroffenen
§ 8: Datengeheimnis
§ 9: Erforderlichkeit
§ 10: Erheben
§ 11: Zweckbindung
§ 12: Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs
§ 13: Datenübermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
§ 14: Datenübermittlung an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
§ 15: Automatisiertes Abrufverfahren
§ 16: Auskunft und Benachrichtigung
§ 17: Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
§ 18: Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch
§ 19: Durchführung des Datenschutzes, Dateibeschreibung und behördlicheDatenschutzbeauftragte


Dritter Abschnitt

Daten für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen

§ 20


Vierter Abschnitt

Berliner Datenschutzbeauftragter

§ 21: Bestellung und Entlassung
§ 22: Rechtsstellung
§ 23: Verschwiegenheitspflicht
§ 24: Aufgaben und Befugnisse
§ 25: Dateienregister
§ 26: Beanstandungen
§ 27: Anrufung
§ 28: Unterstützung
§ 29: Berichte und Gutachten


Fünfter Abschnitt

Besonderer Datenschutz

§ 30: Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke
§ 31: Datenverarbeitung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken
§ 31 a: Fernmeß- und Fernwirkdienste


Sechster Abschnitt

Schlußvorschriften

§ 32: Straftaten
§ 33: Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz
§ 34: Besondere Regelungen
§ 35: Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung
§ 36: Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zuletzt geändert:
am 30.01.97

mail to webmaster