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Gemeinsamer Standpunkt der Internationalen Arbeitsgruppe für den Datenschutz in der Telekommunikation:
Datenschutz bei Gebäude-Bilddatenbanken
angenommen bei der 25. Sitzung der Arbeitsgruppe am 29. April 1999
(Übersetzung)
Computer haben die Fähigkeit, Informationen aus einer Reihe von Quellen einschließlich
öffentlicher Register zu verknüpfen und zugänglich zu machen. Im Zusammenhang mit der
Entwicklung von Geographischen Informationssystemen (GIS), die die Ortsbestimmung ermöglichen, und digitaler Fotografie- bzw. Bilderstellung kann dies das leichte Auffinden
großer Informationsmengen durch Verknüpfung mit Adressen oder Planangaben (- koordinaten) ermöglichen. Darin liegt eine wachsende Bedrohung für die Privatsphäre
einzelner Bürger. Eine aktuelle Entwicklung ist die systematische Sammlung digitaler Bilder
von Gebäuden zum Aufbau von Gebäude-Bilddatenbanken ganzer Städte für kommerzielle
Zwecke. Während es wichtige und legitime Anwendungen für Geographische
Informationssysteme und digitale Aufnahmen von Gebäuden gibt, z. B. für Planungszwecke,
muss die Position der Betroffenen hinsichtlich der kommerziellen Nutzung dieser
Datenbanken gestärkt werden.
So setzen gegenwärtig beispielsweise Unternehmen in mehreren Ländern mobile
Digitalkameras ein, die auf Kleintransportern montiert sind, um Bilder aller Gebäude in
größeren Städten aufzuzeichnen. Die Daten können dann auf CD-ROM gespeichert und der
Feuerwehr, der Polizei und Notfalldiensten zur Vorbereitung ihrer Einsätze angeboten
werden. Es liegt aber auf der Hand, dass eine solche Datenbank auch für kommerzielle
Zwecke genutzt werden kann. Die Bilder können mit Hausnummern, Namen und Adressen
von Eigentümern und Bewohnern zur Beurteilung der Bonität (Scoring) oder Risiken durch
Banken und Versicherungen auf Grund des Gebäudezustandes oder einer Einstufung der
Wohngegend bzw. für Zwecke der Direktwerbung verknüpft werden. Die Daten können für
fernsehgestützte Bilddatenbanken oder für Planungszwecke von Transportunternehmen
(Lieferfirmen, Taxis usw.) verwendet werden. Sie werden oft mit Daten verknüpft, die mit
Hilfe von Satelitten erhoben werden (Global Positioning System - GPS) und können dann
genutzt werden, um realisitische digitale Stadtpläne zu erzeugen und eine neue Generation
Geographischer Informationssysteme zu unterstützen. Obwohl gegenwärtig - abhängig vom
eingesetzten System - Probleme der Speicherkapazität und Verarbeitungsgeschwindigkeit
auftreten können, wird sich dies wahrscheinlich ändern.
Es muss deutlich gemacht werden, dass eine totale Registrierung aller Gebäude in einer
Stadt oder in einem Land zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten führen wird, da
ein Großteil der Informationen sich auf natürliche Personen bezieht, die durch Zuordnung zu
spezifischen Elementen als Ausdruck ihrer physischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
sozialen Identität bestimmbar sind (vgl. Artikel 2 a) und c) der Richtlinie 95/46/EG) und die
direkt oder indirekt mit Verzeichnissen verknüpft werden können. Deshalb unterliegt die
Schaffung von Bilddatenbanken dieser Art den nationalen Datenschutzgesetzen in Über-
einstimmung mit der EG-Datenschutzrichtlinie. Wo dies nicht bereits der Fall ist, sollte die
nationale Gesezgebung dem Betroffenen zumindest ein Widerspruchsrecht gegen die
systematische Sammlung und Speicherung derartiger Bilddaten über seine Wohnumgebung
für kommerzielle Zwecke einräumen. Die Tatsache, dass diese Informationen bereits zu
einem gewissen Grad öffentlich zugänglich ist, schließt sie nicht von der Anwendung der
Datenschutzgesetze aus. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung solcher Datenbanken
Sicherheitsprobleme für die Betroffenen (Eigentümer, Mieter oder Bewohner) verursachen.
Es gibt einen Unterschied zwischen einem einzelnen Bürger, der für private Zwecke
Aufnahmen eines bestimmten Gebäudes macht, und einem Unternehmen, das systematisch
Bilder aller Gebäude in einer Stadt für kommerzielle Zwecke sammelt. Insbesondere muss
der Betroffene das Recht haben, einer Einstellung dieser Daten in das Internet oder ihrer
Speicherung auf elektronischen Datenträgern (z. B. CD-ROM) jederzeit zu widersprechen.
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