KAPITEL II : DIE GEMEINSAME KONTROLLINSTANZ UND IHRE AUFGABEN
Die Hauptaufgabe der GK ist die Kontrolle der technischen Unterstützungseinheit des SIS, für die sie allein ruständig ist (Artikel 115 Absatz 2); ihr obliegt auch die Aufgabe der Beratung und Angleichung der nationalen Praktiken oder Lehren.
Das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens führt ihre Aufgaben hinsichtlich des SIS in folgenden Artikeln auf :
Artikel 106 Absatz 3 :
Kommt zwischen zwei Vertragsparteien über die Frage, ob Daten unrichtig sind oder unrechtmäßig gespeichert sind, keine Einigung zustande, so gibt die GK eine Stellungnahme ab. Die Vertragspartei, die die Ausschreibung nicht veranlaßt hat, ist zur Anrufung verpflichtet.
Artikel 115 Absatz 3 :
Die GK prüft Anwendungs- oder Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des SIS.
Die GK prüft Fragen im Zusammenhang mit den von den nationalen Kontrollinstanzen der Vertragsparteien unabhängig vorgenommenen Kontrollen.
Die GK prüft Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung des Auskunftsrechts.
Die GK erarbeitet generell harmonisierte Vorschläge im Hinblick auf gemeinsame Lösungen für die bestehenden Fragen.
Artikel 115 Absatz 4 :
Die GK erstellt Berichte, die an die Stellen übermittelt werden, an die die nationalen Kontrollinstanzen ihre Berichte übermitteln.
Artikel 118 Absatz 2 :
Der GK sind die von jeder Vertragspartei getroffenen besonderen Vorkehrungen zur Datensicherung bei der Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Hoheitsgebietes der Vertragsparteien mitzuteilen.
Hinsichtlich des Austauschs von Informationen außerhalb des SIS :
Artikel 126 Absatz 3 Litera f) :
Die GK kann auf Ersuchen der Vertragsparteien eine Stellungnahme zu den Anwendungs- und Auslegungsschwierigkeiten abgeben, die sich bei der Anwendung des Artikels 126 über die Verarbeitung von in Anwendung des Durchführungsübereinkommens außerhalb des SIS übermittelten Daten ergeben.
Artikel 127 Absatz 1 :
Die GK kann im Falle der Übermittlung von Daten aus einer nicht automatisierten Datei und ihrer Aufnahme in eine solche Datei nach Maßgabe von Artikel 126 eine Stellungnahme abgeben.
KAPITEL III : DIE TÄTIGKEIT DER GK VON MÄRZ 1997 BIS MÄRZ 1998
Von März 1997 bis März 1998 hat die GK zehn Plenarsitzungen abgehalten. Mit Ausnahme der durch die GK im April 1997 in Lissabon abgehaltenen Jahressitzung, an der der Vorsitzende des Exekutivausschusses teilgenommen hat, fanden diese Sitzungen in Brüssel statt. Abgesehen von diesen Plenarsitzungen hat die GK fünf Sitzungen in beschränkter Zusammensetzung abgehalten, um Entwürfe für "Stellungnahmen" zu spezifischen Problemen vorzubereiten, ihren Jahresbericht zu erstellen und die künftigen Modalitäten für die Kontrolle des C.SIS zu prüfen. Darüber hinaus sind mehrere ihrer Mitglieder dreimal mit Vertretern des französischen Innenministeriums in seiner Funktion als zuständige Behörde für die technische Unterstützungseinheit des C.SIS zusammengetroffen. An einem dieser Treffen hat auch eine Troika der Schengen-Vorsitze teilgenommen, um insbesondere eine Bestandsaufnahme des Follow-up der von der GK im Anschluß an die Kontrolle des C.SIS abgegebenen Empfehlungen vorzunehmen.
Zu beachten ist, daß seit der Sitzung der GK vom 7. März 1997 gemäß einem durch sie in ihrer Sitzung am 10. und 11. Februar 1997 in Straßburg gefaßten Beschluß Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen und Island als Beobachter an den Sitzungen der GK teilnehmen.
In diesen Sitzungen wurden die folgenden Fragen behandelt:
1. Die Arbeitsweise der GK
Die Zusammensetzung der GK
Die GK hat das italienische und das griechische Gesetz über den Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine der Voraussetzungen für das Laden von personenbezogenen Daten ins SIS (Artikel 117 SDÜ) und somit für die Inkraftsetzung des SDÜ im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien.
Die GK hat ihre Geschäftsordnung2 angepaßt, um den Vertretern von nationalen Kontrollinstanzen der Staaten, die dem SDÜ beigetreten sind, den Status eines Mitglieds der GK verleihen zu können, sobald das SDÜ nach Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen in ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird. Auf der Grundlage dieses Kriteriums wurde in der GK-Sitzung am 12. Dezember 1997 festgestellt, daß die Vertreter der italienischen, der österreichischen und der griechischen Kontrollinstanz nunmehr als Mitglieder der GK teilnehmen.
Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
Die GK hat am 12. Dezember 1997 Herrn J. Labescat (Portugal) zum Vorsitzenden und am 3. Februar 1998 Herrn De Schutter (Belgien) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Die eigene Haushaltslinie für die GK
Der Haushalt der GK für das Jahr 1997 wurde im Anschluß an langwierige Grundsatzdebatten von den Schengen-Behörden angenommen.
Die vom Exekutivausschuß am 25. April 1997 angenommene Fassung wurde in der Folge an die Zunahme der Anzahl von Staaten, die an den GK-Sitzungen teilnehmen, angepaßt.
Der GK wurde für 1997 ein Haushalt in Höhe von 2 839 950 BEF zugewiesen. Am 12. Dezember 1997 hat die GK den Rechnungsabschluß für 1997 vorgenommen. Die Rechnungslegung hat einen Saldo von 992 179 BEF gegenüber dem zugewiesenen Haushalt von 2 839 950 BEF aufgewiesen.
Die Ausgaben des Jahres betrafen die Erstellung der Broschüre über das Auskunftsrecht, die Abfassung, die Übersetzung und den Druck des ersten Tätigkeitsberichts, die Organisation der Jahressitzung der GK in Lissabon und die Anschaffung verschiedener Ausstattungsgegenstände. Der Haushalt 1998, der sich auf die Ausgaben 1997 stützt und dem Arbeitsprogramm der GK für das Jahr 1998 Rechnung trägt, wurde am 23. Februar 1998 von der Zentralen Gruppe angenommen. Der Haushalt beläuft sich auf 3 239 950 BEF.
Das Sekretariat der GK
Die GK hat wiederholt eine Aufstockung der zur Verfügung gestellten logistischen Mittel und die vorrangige Ausführung der Übersetzungen gegenüber den Arbeitsgruppen beantragt.
Sie hat ebenfalls um Prüfung der Möglichkeit gebeten, über ein eigenes Sekretariat zu verfügen. Viel zu oft beeinträchtigt nämlich die zunehmende Zahl von Sitzungen der Schengener Arbeitsgruppen die Vorbereitung ihrer eigenen Sitzungen. Darüber hinaus hat die GK festgestellt, daß die Mitarbeiter des Generalsekretariats vorrangig für die Vorbereitung von Sitzungen wie jener der Zentralen Gruppe bzw. des Exekutivausschusses eingesetzt werden.
Dieses Problem wurde zum Teil durch die Zuweisung eines Haushalts an die GK gelöst, der insbesondere die Kosten für die Übersetzung ihres Jahresberichts deckt. Am 23. Februar 1998 hat sich die Zentrale Gruppe mit der Verstärkung der zur Verfügung gestellten verwaltungstechnischen Unterstützung einverstanden erklärt.
Die GK ist darüber erfreut, da sie ihre immer umfangreicheren Arbeiten ihres Erachtens nur mit Hilfe eines ständigen oder zumindest vorrangig für ihre Arbeiten eingesetzten Sekretariats bewältigen kann.
Sie ist auch der Auffassung, daß das derzeitige Sekretariat, das ihre Arbeiten seit der Ausarbeitung des SDÜ begleitet hat, am ehesten in der Lage ist, ihr diese Unterstützung zu bieten.
2. Die von der GK behandelten Themen
Die Stellungnahmen der GK
Die GK hat mehrere Stellungnahmen angenommen, die nachstehend unter Kapitel IV aufgeführt sind.
Die Kontrolle des C.SIS
Die endgültige Fassung des vertraulichen technischen Berichts über die im Oktober 1996 durchgeführte Kontrolle des C.SIS, in der die Beobachtungen des französischen Innenministeriums enthalten sind, wurde angenommen.
Eine vorläufige Fassung dieses Berichts war im Dezember 1996 an den Vorsitzenden der Zentralen Gruppe übermittelt worden, während die endgültige Fassung am 22. April 1997 an den Exekutivausschuß und die Zentrale Gruppe zur Weiterleitung an die zuständigen technischen Arbeitsgruppen gerichtet wurde.
Diese wurden beauftragt, zu prüfen, inwieweit den von der GK formulierten Empfehlungen zur Sicherung des Systems nachgekommen werden konnte. Nahezu zwei Jahre nach der Kontrolle haben die Schengen-Gremien von offizieller Seite der GK noch immer nicht mitgeteilt, wie sie die Empfehlungen umzusetzen gedenken.
Die Modalitäten für die Kontrolle des C.SIS durch die GK
Das Protokoll zur Festlegung der Modalitäten, anhand derer in Zukunft die Kontrollen des C.SIS durchgeführt werden, wurde im Jahresverlauf geprüft.
Da die meisten Mitglieder der GK in der Sitzung am 12. Dezember 1997 die Ansicht vertraten, daß der Entwurf, der auf mehrere Sitzungen zwischen Vertretern des französischen Innenministeriums und der GK zurückgeht, den unabhängigen Charakter ihrer Institution verkennt, wurde beschlossen, daß ein Ausschuß in beschränkter Zusammensetzung diese heikle Frage eingehender prüfen wird, um einen neuen Entwurf vorzulegen, der die vom französischen Innenministerium auferlegten Sicherheitserfordernisse und die Notwendigkeit, der GK die Möglichkeit zur völlig unabhängigen Durchführung ihrer Kontrollen zu bieten, in Einklang bringt.
Am 2. Februar 1998 wurde von einer Gruppe von GK-Mitgliedern in beschränkter Zusammensetzung ein neuer Entwurf ausgearbeitet, der in der Plenarsitzung am 6. März 1998 angenommen wurde. Er wird als neue Grundlage für die Diskussionen mit den zuständigen Verantwortungsträgern dienen.
Die Sicherheit der SIRENE-Büros
Nachdem die unrechtmäßige Weitergabe geheimer Informationen, insbesondere aus dem SIS, ausgehend vom belgischen SIRENE-Büro3 festgestellt worden war, hat die GK, die unverzüglich über diesen Vorfall unterrichtet worden war, in ihrer Sitzung am 12. Dezember 1997 ein Pressekommuniqué gebilligt. Dieses Kommuniqué wurde noch am gleichen Tag an die Presseagenturen übermittelt und am 15. Dezember 1997 den Vertretern des Exekutivausschusses übergeben.
In diesem Kommuniqué brachte die GK ihre Sorge über diesen Vorfall zum Ausdruck, der auf dramatische Weise die Notwendigkeit einer ständigen Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen im Bereich des SIS und des Austauschs von Schengener Informationen unter Beweis gestellt hat.
Sie hat die nationalen Kontrollinstanzen unverzüglich aufgefordert :
- der GK über die Sicherheitslage der nationalen SIS und SIRENE-Büros Bericht zu erstatten,
- auf der Grundlage dieser Berichte festzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen werden sollten,
- die Notwendigkeit eines Standard-Jahresberichts über die Sicherheitslage zu ermitteln,
- darüber in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
Sie hat auch betont, daß es wichtig ist, daß sie stets über von den Schengen-Gremien und den nationalen Behörden durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen informiert wird, um die Vertraulichkeit des Schengener Informationssystems zu gewährleisten.
Seither haben mehrere nationale Kontrollinstanzen Überprüfungen vorgenommen. Die ersten nationalen Berichte werden derzeit geprüft.
Der Tätigkeitsbericht
Die GK hat ihren ersten Tätigkeitsbericht ausgearbeitet: Am 7. März 1997 haben die GK-Mitglieder einen Vorentwurf geprüft, der am 27. März 1997 angenommen wurde.
Die Struktur des zweiten Tätigkeitsberichts der GK wurde am 3. Februar 1998 gebilligt. Ein Textentwurf wurde am 25. Februar 1998 in einem Redaktionsausschuß in beschränkter Zusammensetzung erörtert und er wurde von der GK in ihrer Sitzung am 6. März 1998 angenommen. Er wurde in der Folge nach Abschluß eines schriftlichen Verfahrens angenommen.
Am 22. und 23. April 1997 wurde in Lissabon eine Jahressitzung der GK organisiert. Bei dieser Gelegenheit wurde der Tätigkeitsbericht der GK den Vertretern der Zentralen Gruppe sowie den Journalisten, die bei der Pressekonferenz zugegen waren, vorgestellt.
An der Pressekonferenz nahmen verschiedene portugiesische Journalisten (Fernsehen, Rundfunk, die auflagenstärksten Tageszeitungen und die portugiesische Nachrichtenagentur) sowie einige ausländische Journalisten, insbesondere die Agentur EFE (Spanien) und die Agentur Reuters (Vereinigtes Königreich) teil. Darüber hinaus wurde die Medienresonanz in bezug auf die Sitzung der GK und die Präsentation des Berichts noch durch Verweise in anderen regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen verstärkt.
Zu den Themen, die von den Medien am meisten in den Mittelpunkt gestellt wurden, zählten die Festlegung der Zuständigkeiten der GK, ihre Rolle im Rahmen der Schengen-Organe, der Wirkbetrieb des SIS in bezug auf die darin gespeicherten Datenkategorien und die Zugriffsmöglichkeiten sowie allgemeine Angaben zum Schengener Durchführungsübereinkommen.
Dieser Bericht wurde von den nationalen Kontrollinstanzen auf die gleiche Weise verbreitet, wie dies gewöhnlich für ihre nationalen Berichte der Fall ist; einige Kontrollinstanzen veröffentlichten ihn insbesondere auf Internet. In bestimmten Staaten wurden Pressekonferenzen abgehalten, um dieses Dokument vorzustellen und somit die GK in der breiten Öffentlichkeit besser bekannt zu machen.
Die Unterrichtung des Bürgers
Zur Erfüllung ihrer Unterrichtungsaufgabe gegenüber dem Bürger hatte die GK beschlossen, für die Öffentlichkeit eine Broschüre betreffend die Rechte der im SIS ausgeschriebenen Bürger zu veröffentlichen.
Am 12. Dezember 1997 hat die GK die endgültige Fassung des erläuternden Textes über das Auskunftsrecht des Bürgers in bezug auf ihn betreffende SIS-Daten angenommen und sie hat den Entwurf ausgewählt, der von einer der kontaktierten Kommunikationsfirmen präsentiert worden war.
Dieser Text, der dem vorliegenden Bericht beigefügt ist, wird in Form von Informationstafeln an den für das Überschreiten der Schengener Außengrenzen zugelassenen Grenzübergangsstellen verbreitet werden. Die Bürger werden durch Plakate auf diese Broschüren aufmerksam gemacht werden.
Die Wirksamkeit dieser Initiative wird in starkem Maße von der Verbreitung, die für diese Dokumente gewährleistet werden wird, abhängen. Daher hofft die GK darauf, bei diesem Vorhaben von den nationalen Kontrollinstanzen, den Schengen-Gremien und den zuständigen Behörden der Staaten unterstützt zu werden.
Die Unterrichtung der GK
Auf Ersuchen der GK hat die Zentrale Gruppe im April 1997 das C.SIS und die Managementeinheit aufgefordert, der GK ihre monatlichen Berichte zur Verfügung zu stellen. Die GK vertrat nämlich die Auffassung, daß sie über diese Dokumente verfügen muß, um sich zu vergewissern, daß die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Am 7. Mai 1997 hat der Vorsitzende der Zentralen Gruppe ein Schreiben an den Vorsitzenden der PWP sowie an den für das C.SIS zuständigen französischen Delegationsleiter mit der Bitte gerichtet, den Beschluß der Zentralen Gruppe umzusetzen. Die Berichte des C.SIS sind der GK seither regelmäßig zugegangen, während die Berichte der Managementeinheit ihr erst seit dem 6. März 1998 übermittelt werden.
Die Beziehungen zwischen der GK und den Schengen-Organen
Am 16. Juni 1997 fand in Brüssel eine Sitzung zwischen Vertretern der GK und der Zentralen Gruppe sowie des französischen Innenministeriums, in seiner Funktion als zuständige Behörde für die technische Unterstützungseinheit des C.SIS, statt.
Die GK-Vertreter wurden dabei über den Stand der Arbeiten in bezug auf das Laden von Echtdaten für Italien, Griechenland und Österreich ins SIS unterrichtet. Außerdem wurden präzisere Angaben zur Aufnahmefähigkeit des SIS für diese drei Staaten gemacht.
Die Frage des Follow-up zu dem vertraulichen Bericht über die Kontrolle des C.SIS wurde ebenfalls angesprochen, und die Teilnehmer haben den Vorschlag des französischen Innenministeriums angenommen, in Absprache mit GK-Vertretern ein Protokoll auszuarbeiten, das die Modalitäten für künftige Kontrollen der GK im C.SIS festlegt.
Die Modalitäten für die Verwendung des Haushalts der GK wurden näher ausgeführt und die Stellungnahme 97/1 der GK zur Vervielfältigung eines Teils der SIS-Ausschreibungen wurde offiziell präsentiert.
Der Grundsatz regelmäßiger Treffen zwischen Vertretern der GK und der Zentralen Gruppe, eventuell am Rande ihrer Sitzungen, wurde angenommen. Sie haben den Weg für eine bessere gegenseitige Unterrichtung zwischen diesen Organen bereitet.
Auf Einladung des belgischen Vorsitzes hat am 4. März 1998 erstmals eine GK-Delegation an einer Sitzung der Zentralen Gruppe teilgenommen, der ein Besuch des C.SIS vorausging.
Dieses Treffen bot Gelegenheit zu einem Informationsaustausch: Die GK hat ihr Arbeitsprogramm präsentiert und an die Aufgaben erinnert, mit denen sie kraft SDÜ betraut ist; ihr wurden technische Erläuterungen zur Entwicklung des SIS erteilt.
Die GK und sie die Zentrale Gruppe haben vereinbart, daß sie einander in Zukunft eingehender unterrichten und enger zusammenarbeiten werden. Die GK wird somit die Möglichkeit haben, bestimmte Phasen der Arbeiten in bezug auf das SIS zu verfolgen, und wird sich auf diese Weise vergewissern können, daß in Zukunft ihren Empfehlungen, insbesondere in bezug auf die Systemsicherheit, nachgekommen wird.
2 Dieses Dokument ist in der Anlage dieses Berichts zu finden.
3 Eine Erläuterung der Arbeitsweise dieser Büros ist in der Anlage zu finden.