Entschließung
zu
Aufgaben und Befugnissen der Datenschutzbeauftragten
(Entschließung der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 15./16. April 1999, Helsinki)
Die Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten
ist sich der raschen Entwicklung der Informationstechnologien
bewusst,
stellt die bedeutsamen sozialen Auswirkungen dieser
Entwicklung fest
und betont die Notwendigkeit, die Achtung des Rechts auf
Privatleben bei der Anwendung dieser Technologien
sicherzustellen.
Sie BEKRÄFTIGT die Bedeutung der Rolle der
Datenschutzbeauftragten für die Förderung guter
Datenschutzpraxis und bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit
hierüber, wenn und soweit diese es für angebracht halten, über
Datenschutzangelegenheiten und insbesondere über gute Praxis
und Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, der
Richtlinie 95/46/EG und der Europaratskonvention 108 zu
informieren.
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