Frühjahrstagung der Unabhängigen Datenschutzbehörden
der EU-Mitgliedsstaaten in Wien
Presseaussendung
Am 24. und 25. April 1997 findet in Wien die Konferenz der Unabhängigen
Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten statt. Diese
Behörden wurden in den EU-Ländern eingerichtet, um den
Bürgern einen wirksamen Schutz vor Eingriffen in ihre Privatssphäre
zu gewährleisten. Das Recht auf Datenschutz kann mit ihrer
Hilfe gegenüber dem Staat und seinen Organen, in manchen
Ländern aber auch bereits gegenüber anderen Privaten,
wie z.B. einem Arbeitgeber, einem Werbeunternehmen usw. durchgesetzt
werden.
Die an dieser Konferenz teilnehmenden Datenschutzbehörden
sind - meist sogar durch Verfassungsbestimmung - weisungsfrei
von jeglicher staatlichen Einflußnahme gestellt. Dies ist
eine unabdingbare Voraussetzung dafür, daß sie ihre
Funktion als Bollwerk gegen die Verletzung von Bürgerrechten
auch tatsächlich erfüllen können.
Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Informationsgesellschaft
und der damit verbundenen Internationalisierung von Datenflüssen
hat es sich als notwendig erwiesen, die Haltung der nationalen
Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu wichtigen
Datenschutzproblemen abzustimmen, was Hauptzweck der informellen
Tagungen dieser Behörden ist. Gleichzeitig dienen diese Tagungen
dem regelmäßigen Erfahrungsaustausch über ein
Fachgebiet mit rasanter technologischer und gesellschaftlicher
Fortentwicklung, indem die Kenntnis der jeweils aktuellsten Informationen
besonders wichtig ist.
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