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Frühjahrstagung der Unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten in Wien

Presseaussendung

Am 24. und 25. April 1997 findet in Wien die Konferenz der Unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten statt. Diese Behörden wurden in den EU-Ländern eingerichtet, um den Bürgern einen wirksamen Schutz vor Eingriffen in ihre Privatssphäre zu gewährleisten. Das Recht auf Datenschutz kann mit ihrer Hilfe gegenüber dem Staat und seinen Organen, in manchen Ländern aber auch bereits gegenüber anderen Privaten, wie z.B. einem Arbeitgeber, einem Werbeunternehmen usw. durchgesetzt werden.

Die an dieser Konferenz teilnehmenden Datenschutzbehörden sind - meist sogar durch Verfassungsbestimmung - weisungsfrei von jeglicher staatlichen Einflußnahme gestellt. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, daß sie ihre Funktion als Bollwerk gegen die Verletzung von Bürgerrechten auch tatsächlich erfüllen können.

Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Informationsgesellschaft und der damit verbundenen Internationalisierung von Datenflüssen hat es sich als notwendig erwiesen, die Haltung der nationalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu wichtigen Datenschutzproblemen abzustimmen, was Hauptzweck der informellen Tagungen dieser Behörden ist. Gleichzeitig dienen diese Tagungen dem regelmäßigen Erfahrungsaustausch über ein Fachgebiet mit rasanter technologischer und gesellschaftlicher Fortentwicklung, indem die Kenntnis der jeweils aktuellsten Informationen besonders wichtig ist.

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Zuletzt geändert:
am 30.04.97

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