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Erklärung der Europäischen Konferenz vom 24./25. April 1996 zum geänderten Vorschlag für eine ISDN-Richtlinie

Die Europäische Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Manchester am 24./25. April 1996 stellt mit Befriedigung fest, daß die Ratsarbeitsgruppe ihre Beratung des geänderten Vorschlags für eine ISDN-Richtlinie (KOM (94) 128 endg.-COD 288) abgeschlossen hat. Die Europäischen Datenschutzbeauftragten stellen außerdem fest, daß die gegenwärtige Fassung des Entwurfs den Datenschutz berücksichtigt. Dennoch sind einige grundlegende Datenschutzbestimmungen, die die Europäischen Datenschutzbeauftragten in ihren beiden gemeinsamen Stellungnahmen vom Dezember 1994 und 1995 vorgeschlagen hatten, nicht angenommen worden. In der weiteren Beratung sollten auch andere Verbesserungen geprüft werden, insbesondere sollte der Zweckbindungsgrundsatz ausdrücklich in der Richtlinie erwähnt werden.

Zuletzt geändert:
am 13.02.97

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