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Stellungnahme der Europäischen Datenschutzbeauftragten
vom Dezember 1996 zum Grünbuch der Europäischen Kommission
"Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft - Im
Vordergrund der Mensch" (KOM (96) 389)
- Übersetzung -
Es besteht ein rechtlicher Rahmen hinsichtlich des Datenschutzes,
der die Grundrechte der Einzelnen schützen soll. Dieser Rahmen
ist insbesondere in der Europäischen Datenschutzrichtlinie
(95/46/EG), dem Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf der Richtlinie
zum Datenschutz im Telekommunikationsbereich und in der Datenschutzkonvention
des Europarats Nr. 108 von 1981 zu sehen. In diesem Zusammenhang
bekunden die Europäischen Datenschutzbeauftragten ein besonderes
Interesse an diesem Grünbuch, das auf der Tatsache beruht,
daß die entstehende Informationsgesellschaft neue Herausforderungen
für Datenschutzbeauftragte mit sich bringt. Auch im Bangemann-Bericht
wurde festgestellt, daß "die Anforderungen an den Datenschutz
in dem Maße zunehmen werden, wie das Potential der neuen
Technologien, detaillierte Informationen über Privatpersonen
aus Daten, Sprache und Bildquellen zu gewinnen und zu manipulieren,
genutzt wird." Wenngleich wir die Entwicklung neuer Technologien,
die das Sammeln und Übermitteln von Informationen erleichtern,
in vollem Umfang unterstützen, wollen wir auf die Konsequenzen
für den Datenschutz aufmerksam machen, die der Einsatz dieser
Technologien in der Informationsgesellschaft haben wird.
Da sich das Grünbuch auf eine Verbesserung des Lebensstandards
der Bürger konzentriert, hätten wir Hinweise auf die
Risiken erwartet, die die Informationsgesellschaft bezüglich
des Datenschutzes und des Umgangs mit personenbezogenen Daten
mit sich bringt. Das Dokument erwähnt zu Recht das Problem
der Gewährleistung gleichen Zugangs zu Online-Diensten. Die
Verbreitung rassistischen und pornographischen Materials im Internet
wird ebenso als negative Aspekte der Informationsgesellschaft
erörtert. Es gibt andere Risiken, die benannt werden sollten,
damit Grundrechte und -freiheiten der Bürger wie auch die
Rechte der Nutzer und Verbraucher in der Informationsgesellschaft
geschützt werden können.
Elektronische Verwaltung
Die Initiative für eine elektronische Verwaltung (Electronic
Government) hat einige wirkliche Vorteile für den Einzelnen.
Wir begrüßen die Tatsache, daß öffentliche
Dienstleistungen 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen und
daß es eine Möglichkeit gibt, um sich anonym an die
Verwaltung zu wenden. Zugang zu Informationen ohne Identifizierung
kann durch den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien wie
Verschlüsselung, Pseudonyme oder digitale Unterschriften
erreicht werden.
Datenschutzprobleme entstehen, wenn die Inanspruchnahme der elektronischen
Verwaltung durch den Einzelnen registriert und gespeichert werden
soll. Die Person, die Daten über sich offenbart, sollte über
die Zwecke informiert werden, zu denen ihre Daten erhoben und
weiterverwendet werden sollen.
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Internet
Es wäre hilfreich, die in hohem Maße unsichere Struktur
des Internet zu berücksichtigen. Bürger sollten über
die Risiken informiert werden, die bei der Offenbarung persönlicher
oder vertraulicher Daten entstehen und über die Tatsache,
daß Details des Nutzungsverhaltens von Diensteanbietern
gespeichert werden können. Wir hätten einige Anmerkungen
zu der Notwendigkeit erwartet, das Bewußtsein für Datenschutzüberlegungen
in diesem Bereich zu erhöhen.
Arbeit
Wir halten eine Erwähnung der Datenschutzprobleme bei der
Telearbeit (Heimarbeit) für wünschenswert. Es sollte
betont werden, daß Daten aus dem persönlichen Bereich
und Daten, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen, getrennt
gespeichert werden müssen und daß weder der Arbeitgeber
Zugang zu den persönlichen Daten des Arbeitnehmers noch dessen
Familie Zugang zu Daten aus dem Beschäftigungsverhältnis
haben dürfen.
Neue Technologien haben Auswirkungen am Arbeitsplatz. Die Entwicklung
der Anwendung von Multimedia-Arbeitsräumen nimmt einen Kulturwandel
vorweg. Sind die Bürger der Europäischen Union innerlich
auf eine solchen Wandel vorbereitet oder sind sie sich überhaupt
der Entwicklungen bewußt? Können Techniken entwickelt
werden, um sicherzustellen, daß Systeme in einer Weise eingesetzt
werden, die die natürlichen sozialen Verhaltensregeln widerspiegeln,
durch die die Privatsphäre am Arbeitsplatz gegenwärtig
geschützt wird?
Neue Technologien im Einzelhandel
Neue Entwicklungen im Einzelhandel wie Supermarkt-Kundenkartensysteme
ermöglichen die Erhebung von personenbezogenen Daten, die
Erzeugung von Profilen des Einzelnen und die Nutzung dieser Daten
für Zwecke der Direktwerbung. Der Einsatz dieser neuen Technologien
darf nicht zu einer Situation führen, in der der Kunde die
Zwecke nicht kennt, zu denen seine personenbezogenen Daten erhoben
und weiterverwendet werden.
Zusätzlich zu diesen Anmerkungen ist es vielleicht nützlich,
den Umstand zur Kenntnis zu nehmen, daß eine große
Anzahl von Unionsbürgern nicht auf die Informationsgesellschaft
vorbereitet oder über sie informiert sind und deshalb möglicherweise
nicht erkennen, wie ihre personenbezogenen Daten in Zukunft behandelt
werden können. Es sollte deshalb betont werden, daß
alle Erziehungsprogramme oder Aktionspläne, die die Europäische
Kommission bezüglich der Informationsgesellschaft beschließt,
Informationen über die jeweiligen Datenschutzprobleme enthalten
sollte.
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