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Stellungnahme der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom Dezember 1996 zum Grünbuch der Europäischen Kommission "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft - Im Vordergrund der Mensch" (KOM (96) 389)

- Übersetzung -

Es besteht ein rechtlicher Rahmen hinsichtlich des Datenschutzes, der die Grundrechte der Einzelnen schützen soll. Dieser Rahmen ist insbesondere in der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), dem Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf der Richtlinie zum Datenschutz im Telekommunikationsbereich und in der Datenschutzkonvention des Europarats Nr. 108 von 1981 zu sehen. In diesem Zusammenhang bekunden die Europäischen Datenschutzbeauftragten ein besonderes Interesse an diesem Grünbuch, das auf der Tatsache beruht, daß die entstehende Informationsgesellschaft neue Herausforderungen für Datenschutzbeauftragte mit sich bringt. Auch im Bangemann-Bericht wurde festgestellt, daß "die Anforderungen an den Datenschutz in dem Maße zunehmen werden, wie das Potential der neuen Technologien, detaillierte Informationen über Privatpersonen aus Daten, Sprache und Bildquellen zu gewinnen und zu manipulieren, genutzt wird." Wenngleich wir die Entwicklung neuer Technologien, die das Sammeln und Übermitteln von Informationen erleichtern, in vollem Umfang unterstützen, wollen wir auf die Konsequenzen für den Datenschutz aufmerksam machen, die der Einsatz dieser Technologien in der Informationsgesellschaft haben wird.

Da sich das Grünbuch auf eine Verbesserung des Lebensstandards der Bürger konzentriert, hätten wir Hinweise auf die Risiken erwartet, die die Informationsgesellschaft bezüglich des Datenschutzes und des Umgangs mit personenbezogenen Daten mit sich bringt. Das Dokument erwähnt zu Recht das Problem der Gewährleistung gleichen Zugangs zu Online-Diensten. Die Verbreitung rassistischen und pornographischen Materials im Internet wird ebenso als negative Aspekte der Informationsgesellschaft erörtert. Es gibt andere Risiken, die benannt werden sollten, damit Grundrechte und -freiheiten der Bürger wie auch die Rechte der Nutzer und Verbraucher in der Informationsgesellschaft geschützt werden können.

Elektronische Verwaltung

Die Initiative für eine elektronische Verwaltung (Electronic Government) hat einige wirkliche Vorteile für den Einzelnen. Wir begrüßen die Tatsache, daß öffentliche Dienstleistungen 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen und daß es eine Möglichkeit gibt, um sich anonym an die Verwaltung zu wenden. Zugang zu Informationen ohne Identifizierung kann durch den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien wie Verschlüsselung, Pseudonyme oder digitale Unterschriften erreicht werden.

Datenschutzprobleme entstehen, wenn die Inanspruchnahme der elektronischen Verwaltung durch den Einzelnen registriert und gespeichert werden soll. Die Person, die Daten über sich offenbart, sollte über die Zwecke informiert werden, zu denen ihre Daten erhoben und weiterverwendet werden sollen.

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Internet

Es wäre hilfreich, die in hohem Maße unsichere Struktur des Internet zu berücksichtigen. Bürger sollten über die Risiken informiert werden, die bei der Offenbarung persönlicher oder vertraulicher Daten entstehen und über die Tatsache, daß Details des Nutzungsverhaltens von Diensteanbietern gespeichert werden können. Wir hätten einige Anmerkungen zu der Notwendigkeit erwartet, das Bewußtsein für Datenschutzüberlegungen in diesem Bereich zu erhöhen.

Arbeit

Wir halten eine Erwähnung der Datenschutzprobleme bei der Telearbeit (Heimarbeit) für wünschenswert. Es sollte betont werden, daß Daten aus dem persönlichen Bereich und Daten, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen, getrennt gespeichert werden müssen und daß weder der Arbeitgeber Zugang zu den persönlichen Daten des Arbeitnehmers noch dessen Familie Zugang zu Daten aus dem Beschäftigungsverhältnis haben dürfen.

Neue Technologien haben Auswirkungen am Arbeitsplatz. Die Entwicklung der Anwendung von Multimedia-Arbeitsräumen nimmt einen Kulturwandel vorweg. Sind die Bürger der Europäischen Union innerlich auf eine solchen Wandel vorbereitet oder sind sie sich überhaupt der Entwicklungen bewußt? Können Techniken entwickelt werden, um sicherzustellen, daß Systeme in einer Weise eingesetzt werden, die die natürlichen sozialen Verhaltensregeln widerspiegeln, durch die die Privatsphäre am Arbeitsplatz gegenwärtig geschützt wird?

Neue Technologien im Einzelhandel

Neue Entwicklungen im Einzelhandel wie Supermarkt-Kundenkartensysteme ermöglichen die Erhebung von personenbezogenen Daten, die Erzeugung von Profilen des Einzelnen und die Nutzung dieser Daten für Zwecke der Direktwerbung. Der Einsatz dieser neuen Technologien darf nicht zu einer Situation führen, in der der Kunde die Zwecke nicht kennt, zu denen seine personenbezogenen Daten erhoben und weiterverwendet werden.

Zusätzlich zu diesen Anmerkungen ist es vielleicht nützlich, den Umstand zur Kenntnis zu nehmen, daß eine große Anzahl von Unionsbürgern nicht auf die Informationsgesellschaft vorbereitet oder über sie informiert sind und deshalb möglicherweise nicht erkennen, wie ihre personenbezogenen Daten in Zukunft behandelt werden können. Es sollte deshalb betont werden, daß alle Erziehungsprogramme oder Aktionspläne, die die Europäische Kommission bezüglich der Informationsgesellschaft beschließt, Informationen über die jeweiligen Datenschutzprobleme enthalten sollte.

Zuletzt geändert:
am 13.02.97

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