Datenschutz in der Europäischen Union
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Arbeitsgruppe für den Schutz der Rechte von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

EMPFEHLUNG 2/97
Bericht und Leitfaden der internationalen Arbeitsgruppe über Datenschutz im Bereich Telekommunikation
("Budapest-Berlin Memorandum on Data Protection and Privacy on the Internet")

Von der Arbeitsgruppe am 3.Dezember 1997 angenommen
(WP 5 - XV D/5060/97 endgültig)

DIE GRUPPE FÜR DEN SCHUTZ VON PERSONEN BEI DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN,

- die durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.Oktober 1995 eingesetzt wurde
[ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995, S.31],

hat

- aufgrund der Artikel 29 und 30 Absatz 3 dieser Richtlinie,

- im Hinblick auf ihre Geschäftsordnung und insbesondere deren Artikel 12 und 14,

folgende Entschließung angenommen:

 

In ihrer achten Sitzung am 3. Dezember 1997 in Brüssel nimmt die Gruppe Kenntnis von dem Bericht und Leitfaden der internationalen Arbeitsgruppe über Datenschutz im Bereich Telekommunikation ("Budapest - Berlin Memorandum on Data Protection and Privacy on the Internet");

Sie ist der Ansicht, daß diese Initiative weltweit zur Verbesserung des Schutzes der Grundrechte von Personen, insbesondere des Schutzes ihrer Privatsphäre beitragen kann.

 

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 Letzte Änderung:
 am 14.09.1998
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