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Transparente Hard- und Software

(Entschließung der 57.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 25./26. März 1999)

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich wiederholt für die Nutzung datenschutzfreundlicher Technologien eingesetzt. Sie sehen jedoch mit Sorge die Entwicklung im Bereich der Informationstechnik, die zu neuen Industriestandards und Produkten führt, die für die Benutzerinnen und Benutzer kaum durchschaubar und selbst für Fachleute nur noch eingeschränkt revisionsfähig sind.

Beispielsweise sind seit kurzem mit dem Intel Pentium III-Prozessor bestückte PCs auf dem Markt, deren Prozessor bei der Herstellung mit einer eindeutigen Nummer (Processor Serial Number - PSN) versehen wurde. Intel sieht vor, das Auslesen der PSN durch die Nutzerinnen und Nutzer kontrollieren zu lassen. Die mittlerweile bekannt gewordenen Manipulationsmöglichkeiten der dafür erforderlichen Software machen deutlich, daß die Existenz einer solchen eindeutigen Kennung kaum kontrollierbare Nutzungsmöglichkeiten eröffnet, die dem Datenschutz diametral zuwider laufen.

Die durch den Intel Pentium III initiierte Debatte um eindeutige Kennungen brachte ans Tageslicht, daß Softwarehersteller Nutzern neuerer Office-Produkte ohne deren Wissen eindeutige Kennungen zuordnen. Diese Kennungen können in Dokumenten versteckt sein und bei der Nutzung des Internets von Softwareherstellern verdeckt abgefragt werden.

Werden Daten der Nutzerinnen und Nutzer übermittelt, ohne daß sie dies bemerken, kann deren mißbräuchliche Verwendung die Anonymität der Anwender von Informationstechnik weiter aushöhlen. Den Erfordernissen des Datenschutzes wird aber nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn zum Schutz der Privatheit transparente und von den Nutzerinnen und Nutzern in eigener Verantwortung bedienbare Sicherheitsfunktionen zur Verfügung stehen.

Deshalb erwarten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von Herstellern von Informations- und Kommunikationstechnik, Hard- und Software so zu entwickeln und herzustellen, daß Anwender und unabhängige Dritte sich jederzeit von der Wirksamkeit von Sicherheitsvorkehrungen überzeugen können.

Den Anwendern moderner Technik empfehlen die Datenschutzbeauftragten, nur solche Produkte einzusetzen, welche auch eine Transparenz der Verfahrensabläufe gewährleisten.

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 Letzte Änderung:
 am 30.03.1999
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