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Entwicklungen im Sicherheitsbereich

(Entschließung der 56.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5./6. Oktober 1998)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt fest, daß die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren umfangreiche zusätzliche Eingriffsbefugnisse erhalten haben. Demgegenüber fehlen in weiten Teilen Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Grundrechtsverträglichkeit der Anwendung dieser Instrumente, wie z.B. bei der Schleppnetzfahndung und der Ausweitung der Telefonüberwachung.

 

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwarten vom Bundesgesetzgeber und der Bundesregierung, daß die Erforderlichkeit und die Wirksamkeit aller Eingriffsbefugnisse anhand objektiver Kriterien überprüft werden (Evaluierung).

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 Letzte Änderung:
 am 09.10.1998
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