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Weitergabe von Meldedaten an Adressbuchverlage und Parteien

(Entschließung der 56.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5./6. Oktober 1998)

Bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gehen viele Beschwerden ein, in denen deutlicher Unmut über veröffentlichte Daten in Adressbüchern und unverlangt erhaltene Werbesendungen geäußert wird. Vor Wahlen nehmen die Beschwerden noch zu. Überrascht stellten Betroffene fest, daß sie persönlich adressierte Wahlwerbung der Parteien bekommmen. Ihnen ist unerklärlich, wie Adressbuchverlage und Parteien an ihre Adressen gekommen sind. Sie erhalten auf Anforderung Daten aus den kommunalen Melderegistern. Damit sind die Adressbuchverlage und Parteien gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen privilegiert.

 

Dieser Umgang mit Meldedaten ist weder transparent noch angemessen. Die Konferenz tritt dafür ein, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Information über die Widerspruchsmöglichkeit erreicht die Menschen häufig nicht. Vorzuziehen ist deshalb eine Einwilligungslösung. Sie würde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung konsequent umsetzen - erst fragen, dann handeln. Nach der Einwilligungslösung ist eine Erklärung informierter Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Meldeamt nötig, ob sie mit den Datenweitergaben an die genannten Empfänger einverstanden sind oder nicht.

 

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfiehlt den gesetzgebenden Körperschaften, künftig die Einwilligungslösung vorzusehen.

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 Letzte Änderung:
 am 12.10.1998
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