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Dringlichkeit der Datenschutzmodernisierung
(Entschließung der 56.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5./6. Oktober 1998)
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder begrüßt und unterstützt
grundsätzlich die vom 62. Deutschen Juristentag (DJT) im September 1998 in Bremen gefaßten
Beschlüsse zum Umgang mit Informationen einschließlich personenbezogener Daten.
Von den gesetzgebenden Körperschaften erhofft sich die Konferenz die Berücksichtigung dieser Beschlüsse
bei der nunmehr dringend erforderlichen Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie in Bundes- und Landesrecht.
Insbesondere betont die Konferenz folgende Punkte:
- Die materiellen Anforderungen des Datenschutzrechts sind angesichts der wachsenden Datenmacht in privater Hand
auf hohem Niveau grundsätzlich einheitlich für den öffentlichen wie für den privaten Bereich zu gestalten.
- Die anlaßfreie Aufsicht für die Einhaltung des Datenschutzes im privaten Bereich muß in gleicher Weise
unabhängig und weisungsfrei ausgestaltet werden wie die Datenschutzkontrolle bei öffentlichen Stellen.
- Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu stärken; als Voraussetzung für die Ausübung
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen sind die Verpflichtungen zu ihrer Information, Aufklärung
und ihren Wahlmöglichkeiten ohne faktische Zwänge auszuweiten.
- Ein modernisiertes Datenschutzrecht hat die Grundsätze der Datenvermeidung, des Datenschutzes durch Technik,
der Zweckbindung der Daten und ihres Verwendungszusammenhangs in den Mittelpunkt zu stellen.
- Zur Sicherstellung vertraulicher und unverfälschter elektronischer Kommunikation ist die staatliche Förderung
von Verschlüsselungsverfahren geboten, nicht eine Reglementierung der Kryptographie.
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