Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union(Entschließung der 53.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 17/18. April 1997) Die DSB-Konferenz ist gemeinsam der Überzeugung, daß hinsichtlich nicht Verdächtiger und hinsichtlich nicht kriminalitätsbezogener Daten die Forderung des Europäischen Parlaments vom 17.09.1996 zu den Dateien von Europol unterstützt werden soll. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zur Achtung der Menschenrechte gefordert, "alle Informationen persönlichen Charakters, wie Angaben zur Religionszugehörigkeit, zu philosophischen oder religiösen Überzeugungen, Rasse, Gesundheit und sexuellen Gewohnheiten, von der Erfassung in Datenbanken von EUROPOL auszuschließen." |
|||
| |||
Letzte Änderung: am 12.10.1998 | |||