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Presseerklärung

zum Abschluß der 52.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 22./23. Oktober 1996 in Hamburg)

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Dr. Hans-Hermann Schrader hat die Schwerpunkte der Konferenz dargestellt, die in diesem Jahr im Frühjahr und Herbst im Hamburger Rathaus tagt:

Datenschutz durch Technik

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beschäftigen sich im Jahr 1996 intensiv mit den Möglichkeiten für einen Datenschutz durch Technik. Grundgedanke ist dabei, daß die neue Computertechnik auch neue Chancen für den Datenschutz eröffnet. Damit soll insbesondere den Datenschutzrisiken bei der immer weiter zunehmenden Vernetzung begegnet werden. Die Gestaltung und Auswahl datenschutzfreundlicher Technologien soll daran ausgerichtet werden, daß keine oder so wenige personenbezogene Daten wie möglich entstehen. Beispiele sind dafür dieVerwendung von Guthabenkarten als Chipkarten z.B. im Nahverkehr oder beim interaktiven Fernsehen.

Der Arbeitskreis "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" hat auf der Konferenz den anliegenden Zwischenbericht zu diesem Thema vorgelegt. Der umfassenden Darstellung des gesamten Problemkreises wird eine so große Bedeutung beigemessen, daß noch weitere Recherchen und die intensive Einbeziehung externer Fachleute erforderlich sind, um zukunftsweisende und realistische Empfehlungen geben zu können.

Datenschutz bei der Vermittlung und Abrechnung digitaler Fernsehsendungen

Das digitale Fernsehen ermöglicht nicht nur eine Ausweitung des Programmangebots, sondern es bringt auch Risiken für den Datenschutz mit sich. Insbesondere dann, wenn die Kunden für die einzelnen Sendungen bezahlen müssen, entsteht die Gefahr, daß die individuellen Vorlieben, Interessen und Sehgewohnheiten registriert und damit Mediennutzungsprofile einzelner Zuschauer erstellt werden.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich mit diesen Risiken befaßt und die als Anlage beigefügte Entschließung verabschiedet. Die Datenschutzbeauftragten fordern die Programmanbieter dazu auf, ihre Systeme so zu gestalten, daß auch beim digitalen Fernsehen das individuelle Nutzungsverhalten nicht registriert wird. Die technischen Voraussetzungen hierfür stehen zurVerfügung.

Eingriffsbefugnisse zur Strafverfolgung im Informations- und Telekommunikationsbereich

Die Entwicklung der modernen Informations- und Telekommunikationstechniken führt zu einem grundlegend veränderten Kommunikationsverhalten der Bürger. Die herkömmlichen Befugnisse zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs erhalten eine neue Dimension, weil der Umfang der Daten immer größer wird. Demgegenüber stehen jedoch auch Gefahren durch die Nutzung der neuen Technik zu kriminellen Zwecken.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher Thesen zur Bewältigung dieses Spannungsverhältnisses entwickelt, die als Kurzfassung anliegend zusammengefaßt wiedergegeben sind. Die Datenschutzbeauftragten heben insbesondere den Grundsatz der spurenlosen Kommunikation hervor. Sie fordern, daß der Gesetzgeber der Problematik von staatlichen Zugriffen auf Bestands- und Verbindungsdaten für die Informationsfreiheit und den Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse vermehrt Rechnung trägt. Sie wenden sich auch gegen Bestrebungen, Verschlüsselungen für die digitalisierte Kommunikation privater Nutzer zu reglementieren.

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 Letzte Änderung:
 am 12.10.1998
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