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Datenschutz bei der Vermittlung und Abrechnung digitaler Fernsehsendungen

(Anlage zum Entwurf einer Entschließung der 52.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, vorgelegt vom Arbeitskreis Medien)

Grundsätzlich werden auch Pay-per-View-Programme - wie das traditionelle Abonnenten-Fernsehen - verschlüsselt übertragen. Der Kunde braucht einen Decoder, um die Programme empfangen zu können (die sog. "Set-Top-Box"). Die Sendesignale werden von dem Decoder nur entschlüsselt, wenn er "freigeschaltet" wurde. Die Freischaltung kann mit verschiedenen technischen Verfahren realisiert werden:

  1. Zentrale Freischaltung aus dem Netz
    Mit dem Sendesignal gekoppelt werden die Benutzernummern sämtlicher Kunden übertragen, die eine bestimmte Sendung sehen wollen. Der Decoder wird auf diese Weise aus dem Netz nur für die betreffende Sendung "freigeschaltet". Dieses Verfahren setzt voraus, daß die Kunden entweder telefonisch oder über einen Rückkanal beim Sender die Freischaltung für eine Sendung verlangen. Damit wird das vom Kunden gewünschte Programmangebot grundsätzlich zunächst registriert.

    Zudem werden mit dem über Kabel oder Satellit verteilten Signal für die Sendung auch die Nutzernummern der Interessenten - unverschlüsselt - übertragen, deren Decoder freigeschaltet werden soll; sie könnten im gesamten Netz mit verhältnismäßig geringem Aufwand mitgelesen und ausgewertet werden. Im Unterschied zur periodischen Freischaltung von Decodern im Abonnenten-Fernsehen ist damit eine sendungsspezifische Registrierung des Nutzungsverhaltens möglich.

    Nur durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen - etwa die Einschaltung eines neutralen Dritten, der die Freischaltung im Auftrag des Anbieters übernimmt, jedoch keinen direkten Kundenkontakt hat - läßt sich bei diesem Verfahren eine direkt personenbezogene Speicherung des Nutzungsverhaltens vermeiden.

  2. Lokale Freischaltung durch den Nutzer
    Jede Sendung wird mit einer elektronischen Entgeltinformation (Token) versehen. Die Kunden, die das Programmangebot sehen wollen, teilen dies per Fernbedienung dem Decoder mit. Das Guthaben auf der Chipkarte, die in den Decoder eingeführt ist, wird entsprechend verringert und der Decoder lokal freigeschaltet.

    Das Token-System läßt sich mit vorhandener Technik so gestalten, daß beim Anbieter keinerlei personenbezogene Informationen über die Inanspruchnahme einzelner Sendungen entstehen. Eine vollständig anonyme Nutzung kann insbesondere durch den Einsatz von Wertkarten realisiert werden. Selbst bei Einsatz personalisierter wiederaufladbarer Wertkarten besteht die Möglichkeit, daß lediglich der Ladevorgang (z.B. durch Einzahlung eines Guthabens an einem Automaten oder bei Aufladung aus dem Netz), nicht jedoch die einzelne Programmnutzung durch den Anbieter oder einen zwischengeschalteten Dritten registriert wird.

    Allerdings besteht die Gefahr, daß auch bei Token-Verfahren auf der Chipkarte Informationen über die einzelnen Programmabrufe gespeichert und - per Rückkanal - an den Anbieter für Zwecke seiner Abrechnung mit Programmlieferanten übermittelt bzw. von diesem abgerufen werden.

    Dem datenschutzrechtlichen Gebot, technische Verfahren so zu gestalten, daß möglichst wenige personenbezogene Daten entstehen und auch eine anonyme Nutzung gewährleistet ist, kann durch das Token-Verfahren bei Pay-per-View besser entsprochen werden als durch Verfahren mit individueller zentral gesteuerter Freischaltung. Eine anonyme Nutzung ist jedoch auch bei dem Token-Verfahren nur dann zu gewährleisten, wenn der Abruf der Daten über die einzelnen gesehenen Sendungen durch den Anbieter unterbleibt.

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 Letzte Änderung:
 am 12.10.1998
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