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Datenschutz bei der Vermittlung und Abrechnung digitaler Fernsehsendungen
(Anlage zum Entwurf einer Entschließung der 52.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, vorgelegt vom Arbeitskreis Medien)
Grundsätzlich werden auch Pay-per-View-Programme - wie das
traditionelle Abonnenten-Fernsehen - verschlüsselt übertragen.
Der Kunde braucht einen Decoder, um die Programme empfangen zu
können (die sog. "Set-Top-Box"). Die Sendesignale
werden von dem Decoder nur entschlüsselt, wenn er "freigeschaltet"
wurde. Die Freischaltung kann mit verschiedenen technischen Verfahren
realisiert werden:
- Zentrale Freischaltung aus dem Netz
Mit dem Sendesignal gekoppelt werden die Benutzernummern sämtlicher
Kunden übertragen, die eine bestimmte Sendung sehen wollen.
Der Decoder wird auf diese Weise aus dem Netz nur für die
betreffende Sendung "freigeschaltet". Dieses Verfahren
setzt voraus, daß die Kunden entweder telefonisch oder über
einen Rückkanal beim Sender die Freischaltung für eine
Sendung verlangen. Damit wird das vom Kunden gewünschte Programmangebot
grundsätzlich zunächst registriert.
Zudem werden mit dem über Kabel oder Satellit verteilten
Signal für die Sendung auch die Nutzernummern der Interessenten
- unverschlüsselt - übertragen, deren Decoder freigeschaltet
werden soll; sie könnten im gesamten Netz mit verhältnismäßig
geringem Aufwand mitgelesen und ausgewertet werden. Im Unterschied
zur periodischen Freischaltung von Decodern im Abonnenten-Fernsehen
ist damit eine sendungsspezifische Registrierung des Nutzungsverhaltens
möglich.
Nur durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen -
etwa die Einschaltung eines neutralen Dritten, der die Freischaltung
im Auftrag des Anbieters übernimmt, jedoch keinen direkten
Kundenkontakt hat - läßt sich bei diesem Verfahren
eine direkt personenbezogene Speicherung des Nutzungsverhaltens vermeiden.
- Lokale Freischaltung durch den Nutzer
Jede Sendung wird mit einer elektronischen Entgeltinformation
(Token) versehen. Die Kunden, die das Programmangebot sehen wollen,
teilen dies per Fernbedienung dem Decoder mit. Das Guthaben auf
der Chipkarte, die in den Decoder eingeführt ist, wird entsprechend
verringert und der Decoder lokal freigeschaltet.
Das Token-System läßt sich mit vorhandener Technik
so gestalten, daß beim Anbieter keinerlei personenbezogene
Informationen über die Inanspruchnahme einzelner Sendungen
entstehen. Eine vollständig anonyme Nutzung kann insbesondere
durch den Einsatz von Wertkarten realisiert werden. Selbst bei
Einsatz personalisierter wiederaufladbarer Wertkarten besteht
die Möglichkeit, daß lediglich der Ladevorgang (z.B.
durch Einzahlung eines Guthabens an einem Automaten oder bei Aufladung
aus dem Netz), nicht jedoch die einzelne Programmnutzung durch
den Anbieter oder einen zwischengeschalteten Dritten registriert
wird.
Allerdings besteht die Gefahr, daß auch bei Token-Verfahren
auf der Chipkarte Informationen über die einzelnen Programmabrufe
gespeichert und - per Rückkanal - an den Anbieter für
Zwecke seiner Abrechnung mit Programmlieferanten übermittelt
bzw. von diesem abgerufen werden.
Dem datenschutzrechtlichen Gebot, technische Verfahren so zu gestalten,
daß möglichst wenige personenbezogene Daten entstehen
und auch eine anonyme Nutzung gewährleistet ist, kann durch
das Token-Verfahren bei Pay-per-View besser entsprochen werden
als durch Verfahren mit individueller zentral gesteuerter Freischaltung.
Eine anonyme Nutzung ist jedoch auch bei dem Token-Verfahren nur
dann zu gewährleisten, wenn der Abruf der Daten über
die einzelnen gesehenen Sendungen durch den Anbieter unterbleibt.
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