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23. September 1999:

Berliner Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet

Garstka: Chance für mehr Bürgerrechte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht jedem Bürger einen freien Zugang zu Unterlagen, Akten und anderen Datenbeständen von Berliner Behörden. Ausnahmen gelten nur, wenn Betriebsgeheimnisse, Datenschutzrechte Dritter oder das Allgemeinwohl gefährdet sind. Berlin folgt damit dem Land Brandenburg, wo es ein derartiges Akteneinsichtsrecht seit 1998 gibt.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, begrüßt das neue Gesetz: "Das Recht auf Einsichtnahme in Behördenakten ergänzt die Datenschutzrechte der Bürger. Es schafft mehr Transparenz bei behördlichen Entschei- dungen und ermöglicht eine unmittelbare Kontrolle staatlichen Handelns. Ich hoffe, dass nun auch auf Bundesebene, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bald ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt wird und die Bundesrepublik sich in die demokratischen Traditionen der meisten westeuropäischen Staaten, Ungarns, der USA, Kanadas und Japans einreiht, wo derartige Kontrollrechte der Bürger selbstverständlich sind".

Der Berliner Datenschutzbeauftragte wird auch Beauftragter für das Recht auf Ak- teneinsicht. Bürger und Verwaltungen können sich in Streitfällen an ihn wenden.

Dokumentation:

Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes
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  Berlin, am
  23.09.1999
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