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03. Februar 1999:

Garstka fordert Berichte über Telefonüberwachung

Angesichts der erheblichen Zunahme der Telefonüberwachungen in Berlin* fordert der Berliner Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, zum wiederholten Male regelmäßig detaillierte öffentliche Berichte über den Umfang und den Erfolg dieser Überwachungsmaßnahmen.

Garstka weist darauf hin, dass seit Einführung der Telefonüberwachung in der Strafprozessordnung im Jahr 1968 der Katalog der Straftaten, bei denen die Telefonüberwachung zulässig ist, ständig erweitert wurde. Bis heute sind mehr als 20 Straftatbestände hinzugekommen, u.a. einfacher und schwerer Bandendiebstahl, gewerbsmäßige oder bandenmäßige Hehlerei, Geldwäsche, Brandstiftung, verschiedene Verstöße gegen das Waffengesetz, das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz.

Auch neue technische Möglichkeiten der Polizei haben zu einer Ausweitung der Telefonüberwachung geführt.

Garstka: "Wir brauchen mehr Transparenz und neue Mechanismen, die angesichts der Ausweitung der Telefonüberwachung und der neuen technischen Abhörmöglichkeiten auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinwirken."

Garstka fordert die Einführung öffentlicher Berichte über den Einsatz von Telefonüberwachungen: "Die Telefonüberwachung muss auch im Hinblick auf ihren Erfolg ausgewertet werden. Wie in den Wiretap-Reports in den USA müssen die Strafverfolgungsbehörden der Öffentlichkeit regelmäßig einen Bericht über Anlass, Dauer der Maßnahme, Anzahl der überwachten Anschlüsse, der betroffenen Personen sowie die Anzahl der ermittelten, verurteilten, aber auch der entlasteten Personen vorlegen. Die Unkenntnis der Auswirkungen der Telefonüberwachung ist angesichts des erheblichen Rechtseingriffes nicht mehr hinnehmbar. Die Entwicklung kann nur aufgrund derartiger Statistiken nüchtern überprüft werden."

 

*Die Anzahl der von der Polizei überwachten Telefonanschlüsse stieg vom Jahr 1995 von 217 Anschlüssen,
1996 auf 253 und 1997 auf 537 Telefonanschlüsse.


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  Berlin, am
  03.02.1999
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