18. Januar 1999:
Neue Auflage des Datenscheckheftes
Das vergriffene Datenscheckheft wurde wieder neu aufgelegt. Es gibt mit 37 Musterbriefen Hilfestellung bei der Wahrnehmung von Datenschutzrechten. Enthalten sind z.B. Schreiben, mit denen die Zusendung von Werbematerial eingeschränkt werden kann, Schreiben, mit denen Auskunft und Akteneinsicht bei der Polizei, beim Verfassungsschutz, bei Krankenkassen, Ärzten, Sozialämtern und der SCHUFA beantragt werden kann, Schreiben an die Telekom, mit denen Eintragungen im Telefonbuch und die Speicherung von Telefonverbindungsdaten untersagt werden können.
Das Datenscheckheft kann kostenlos beim Berliner Datenschutzbeauftragten,
Es kann auch im Internet abgerufen werden unter: [http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt.htm].
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Berlin, am 18.01.1999 | |||