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30. Oktober 1998

Garstka: Europäische Datenschutzrichtlinie ist zu beachten

Seit dem 25. Oktober 1998 ist die Umsetzungsfrist für die Europäische Datenschutzrichtlinie abgelaufen. Da weder in das Bundesdatenschutzgesetz noch in das Berliner Datenschutzgesetz die geforderten datenschutzrechtlichen Verbesserungen aufgenommen wurden, kommt der Datenschutzrichtlinie in bestimmten Fällen bereits jetzt unmittelbare Wirkung zu.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte und Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Internationa-ler Datenverkehr" der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, weist darauf hin, daß die Datenschutzgesetze ab sofort im Sinne der Richtlinie auszu-legen sind. Garstka: "Das betrifft vor allem den Umgang mit sensiblen Daten wie Angaben über die politische Meinung, die Gesundheit oder das Sexualleben. Die Betroffenen haben zudem in vielen Bereichen weitergehende Rechte auf Auskunft und erweiterte Widerspruchsrechte."

Vor allem für Unternehmen, die personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU übermitteln, hat die Richtlinie große Bedeutung. Bei der Weitergabe dieser Daten in Länder, die keinen angemessenen Datenschutz haben, ist das Schutzniveau der Richtlinie durch zusätzliche Maßnahmen, z.B. durch einen Vertrag zwischen Datenexporteur und
-importeur, abzusichern. Insbesondere ist der Zweck festzulegen, zu dem Kundendaten im Ausland genutzt werden dürfen. Datenschutzrechte der Kunden, wie Entschädigungs-ansprüche und Widerspruchsrechte, sind festzulegen.

Die Berliner Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre Dateien beim Berliner Datenschutzbeauftragten zu melden, werden aufgefordert, auch alle regelmäßigen Datenübermittlungen ins Ausland mitzuteilen. Dies gilt z.B. für Auskunfteien, Adressenhändler oder Service-Rechenzentren. Garstka: "Andere Firmen mit Sitz in Berlin, die Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU vornehmen oder dies planen, beraten wir und prüfen, ob die Voraussetzungen der Europäischen Richtlinie für die Weitergabe der Daten vorliegen."

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 Letzte Änderung:
 am 30.10.1998
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