1.Oktober 1998:
Tätigkeitsbericht 1997 liegt dem Abgeordnetenhaus zur
Beratung vor
Am 1.10.98 wurde der Tätigkeitsbericht 1997 des Berliner
Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, mit
der Stellungnahme des Senats im Abgeordnetenhaus zur Beratung
eingebracht.
Neben den Schwerpunktthemen
- Der Bürger im Netz der Sozialdatenverarbeitung,
- "Spannungsbericht" - Bericht des Senats über
mögliche Spannungsfelder zwischen Datenschutz und schutzwürdigen
Belangen der Allgemeinheit,
- Datenschutz bei Telediensten,
- Bankautomation
enthält der Bericht 116 Beiträge zur Gesetzgebung, zu
Verwaltungsvorschriften, Bürgerbeschwerden und Überprüfungen
von Amts wegen in den einzelnen Geschäftsbereichen des Senats
und bei Unternehmen.
Ein Schwerpunkt des Berichts sind neue Methoden wie Data Mining.
Data Warehouses sollen bisher nicht erschließbare Daten
bei Unternehmen zusammenführen und analysieren. Was Unternehmen
als Service ansehen, ist eine "Rasterfahndung nach dem Kunden".
Die Analysen können exakte Aussagen über das Kaufverhalten
von Kunden treffen. Sie stellen vorhandene Daten in einen neuen
Kontext und schaffen dadurch neue, vorher unbekannte Zusammenhänge.
Anlaß für den Schwerpunkt "Der Bürger
im Netz der Sozialdatenverarbeitung" waren die öffentlichen
Debatten über die Frage, ob der Datenschutz der Aufdeckung
des Mißbrauches von Sozialleistungen im Weg steht und ob
nicht durch vermehrte Datenflüsse Abhilfe geschaffen werden
könnte. In den vergangenen Jahren wurde bereits ein beträchtliches
Arsenal von gesetzlichen Kontrollbefugnissen geschaffen. Schon
die vorhandenen Möglichkeiten zum Datenabgleich und zur Vernetzung
von Sozialleistungsträgern und anderen Behörden drohen
das Sozialgeheimnis auszuhöhlen. Weitere verdachtsunabhängige
Kontrollen dürfen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen
zugelassen werden. Pauschale und undifferenzierte Anfragen bei
anderen Stellen ohne Wissen des Betroffenen und ohne konkreten
Anlaß sind abzulehnen. Ein Staat, in dem jedem Antragsteller
und Bezieher von Sozialleistungen eine mögliche Betrugsabsicht
unterstellt wird, ist nicht mehr der Sozialstaat des Grundgesetzes.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Datenschutz bei Telediensten,
wie z.B. Home-banking, Angebote zur Nutzung von Telespielen, virtuelle
Kaufhäuser, interaktives Fernsehen. Mit Inkrafttreten des
Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes des Bundes und
des Mediendienstestaatsvertrages der Länder am 1. August
1997 bestehen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Online-Diensten.
Besondere Bedeutung hat die Verpflichtung der Diensteanbieter,
dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung
anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch
möglich und zumutbar ist. Damit hat der Gesetzgeber der technisch
ohne weiteres möglichen Erstellung von personenbezogenen
Nutzungsprofilen und Einkaufsgewohnheiten vorgebeugt. Mit der
Verabschiedung des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Nutzung des
Internets zum Abschluß von Rechtsgeschäften geschaffen
worden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier entscheidend,
daß niemand auf die Verwendung eines einzigen öffentlichen
Signaturschlüssels beschränkt ist, der sonst leicht
die Funktion eines globalen Personenkennzeichens erhalten könnte.
Der Bericht schildert die datenschutzrechtlichen Risiken bei der
Bankautomation und kartengestützten Zahlungsverfahren,
die mit den Innovationen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
ebenso zu nehmen, wie für die Betroffenen der Fluß
ihrer persönlichen Daten immer undurchschaubarer wird.
Weitere Themen des Jahresberichtes sind unter anderem:
- Einsatz besonderer polizeilicher Ermittlungsmethoden wie heimliche
Bild- und Tonaufnahmen, Einsatz von V-Personen und der Lauschangriff
- Telefonüberwachung eines Strafverteidigers mit seinem
Mandanten
- Elektronisch überwachter Hausarrest
- Zugriffe auf den dienstlichen PC durch den Arbeitgeber
- Gemeinnützige Arbeit von Sozialhilfeempfängern
- Scoring-Verfahren von Banken und Versicherungen zur Überprüfung
der Kreditwürdigkeit
- Konsumentenbefragungen mit allen Tricks
- Partnerschafts- und Heiratsvermittlung mit unlauteren Mitteln
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